Ernst Herbsts gesammelte Regesten, Urkunden, Texte, Vorträge und Erzählungen zur
Geschichte der Deutschordensritter in ihrer Ballei Sachsen

Otto von Blanckenburg (1535-1605)
Landsknecht, Ordensritter und Junker


2. Ritterbruder und Komtur des Deutschen Ordens

2.4. Aus Irrungen wird eine Fehde

2.4.1. Die Gefangennahme des Komturs

2.4.1.1. Die Perspektive des gräflichen Archivars

Jacobs:
    Am Himmelfahrtstage, dem 28.05.1584, ließen sie – die Grafen - durch den Amtsschösser, den Vogt, den Verwalter zu Schmatzfeld und eine Anzahl bewaffneter Leute den Komtur während des Gottesdienstes in Langeln aufheben und aufs Schloss Wernigerode in Haft bringen.Fußnote
    Das Verfahren war, wie gesagt, ein außerordentliches. Nur so mochte man dem Gewalttätigen gegenüber, von dem zu erwarten war, dass er an Wochentagen mit seiner Dienerschaft und Knechten tätlichen Widerstand leistete, mit Sicherheit Blutvergießen zu verhüten hoffen. Jene Misshandlung des Hirtenknaben gibt der mehrerwähnte Bericht ausdrücklich als nächsten Anlass der Verhaftung an:

    Dass aber obgedachter komtur dem armen hirtenjungen, dem das vieh in des komturs gehölz am Sachsberge anno etc. 1584 entlaufen, den er doch sonst in andere wege hätte pfänden können, übel verwundet und lahm geschlagen, darum, und anderer seiner gewalttätigen handlung halber dann gedachter komtur durch weiland graf Albrecht Georgen seligen und meinen gnädigen herren graf Wolff Ernsten bestrickt und gefänglich auf dem hause Wernigerode enthalten.
    Freilich war zu befahren, dass eine derartige Exekution an einem hochbefreieten, privilegierten und exempten Komtur großes Aufsehen erregen und ernstliche Folgen nach sich ziehen werde. So geschah es denn auch. Durch ein am 01.09.1584 von Speyer aus erlassenes und am 18.09.1584 amtlich ausgehändigtes kaiserliches Mandat, worin die Verhaftung mit allem in derartigen juristischen Schriftstücken üblichen Wortschwall aufgebauscht war, wurde den Grafen die sofortige Freilassung des Komturs gegen gewöhnliche Urfehde anbefohlen und sie in Person oder durch einen Anwalt auf den 12.10.1584 vor das kaiserliche Kammergericht geladen, Es ist schwer, diesem Schriftstück gegenüber, worin von einer schauerlich furchtbaren Gewalttat der Grafen die Rede ist, bei der ,ein paar arme Weiber in Jammer kommen', und worin der ehrsam liebe andächtige commentur als ein durchaus unschuldiges Opfer des heiligen Rechts und der Gerechtigkeit dargestellt wird, gegen den die Grafen einige Malefiz in Ewigkeit nicht beibringen könnten, ernst zu bleiben.

2.4.1.2. Die Perspektive der Ordens und des Kaisers

Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man soll sie hören allebeede.
Hier der Erlass des Kaisers Rudolfs II. in Sachen Kommende Langeln aus Speyer vom 01.09.1584, wie ihn Jacobs im Urkundenbuch der Kommende Langeln wiedergegeben hat, der heutigen Schreibweise angeglichen.

Dokument 5:

    Kaiser Rudolf II.befiehlt den Grafen Albrecht Georg und Wolf Ernst zu Stolberg, den am 10.05.1584 zu Langeln aufgehobenen und auf Schloss Wernigerode in Haft gesetzten Komtur von Langeln Otto v. Blanckenburg auf freien Fuß zu setzen.

    Wir Rudolf der andere [II.] von gottes gnaden, erwählter römischer kaiser, zu allen zeiten mehrer des reichs, in Germanien, zu Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien und Slowenien etc. könig, erzherzog zu Österreich, herzog zu Burgund, Steier, Kärnten, Krain und Württemberg, graf zu Tirol etc., entbieten den wohlgeborenen unsern und des reichs lieben getreuen Albrecht Georgen und Wolf Ernsten, grafen zu Stolberg und Wernigerode, unser gnade und alles gute.

    Wohlgeborene liebe getreue, unserm kaiserlichen kammmergericht hat der ehrwürdige Heinrich, administrator des hochmeistertumbs in Preußen deutschordens in deutschen und welschen landen, unser fürst und lieber andächtiger, supplicierend vorgebracht:

    wiewohl seine andacht aus disposition gemeinen geistlichen und weltlichen rechts, auch des reichs constitutionen und zulassung sonderbarer [besonderer] kaiserlicher privilegien alle hohe und niedere oberherrlich- und gerechtigkeit in bürgerlichen und peinlichen sachen in und über des deutschen ordens hin und wieder im heiligen reich liegende häuser und darin ergebene personen einig [einzig] und allein zu exercieren gehabt, und noch solche personen auch in civilibusund criminalibus allein und niemand anderem unterworfen und dessen in geruhigem besitz und herbringen jederzeit gewesen und noch wären, benanntlich aber er und seiner ordensangehörige komtureihaus und ordenspersonen zu Langeln, in seiner ballei Sachsen gelegen, je und allerwege dero jurisdiction unterworfen und von aller anderer jurisdiction, sonderlich der grafen zu Stolberg, eximiert gewessen und noch, wie wohl auch versehens rechtens und im heiligen reich ausgekündigt und publiciert, dass keine obrigkeit der andern in ihr territorium und kundliche jurisdiction ober- und gerechtigkeit mit verbotener gewalttat fallen und deren untertanen, so zum rechten sowohl bürgerlich als peinlich genugsam gesessen, daraus holen, in gefängnis schleppen und sich über dieselbige peinlicher erkenntnus und jurisdiction mit der tat anmaßen, sonderlich aber alle kirchen und gotteshäuser, vornehmlich aber und vor andern also befreit und asylum sind, dass nicht allein männiglich darin, sonderlich unter der predigt und göttlichen ämtern, frei sicher sein, sondern auch die öffentlichen übeltäter darinnen ihre freiheit und asylum, wenn sie darein laufen und fliehen, haben sollten,
    so trug sich doch zu, dass du, Albrecht Georg und Wolf Ernst, grafen zu Stolberg, vettern, neulicher tage auf ascensionis domini [Himmelfahrt] jüngst über zuvor dem teutschen orden vielfältigen zugefügten und bewiesenen schimpf, trotz und hochmut, mehr als 100 mit büchsen und spießen bewehrte männer aus euerm städtlein Wernigerode und neben euerm schosser daselbst Martin Kleinschmidt, der vogt Clauß Lindau, Cort Pipgroppe [Pipegrop], des hofs Schmatzfeld verwalter, und Bernt Wippell [Wibbel] von WasserlebenFußnote [Wir wissen schon, dass Pipegrop und Wibbel einen alten Hass auf den Komtur hatten.] waren des vormittags, da der prediger [Das war der erst vor kurzem berufene Johannes Graf aus Burg.] auf der kanzel gestanden und Gottes wort den leuten verkündigt, in die teutschherrische hochbefreite eximierte kirche zu Langeln auf des Ordens grund und boden unversehens mit ungestüm ganz unchristlicher unerhörter weise und zum großen schrecken der leute gefallen (also dass auch zwei arme weiber davon in jammer gekommen sind) und durch den vogt von Wolckenstat [Veckenstedt] und einen ganzen haufen bewehrter männer den ehrsamen unsern lieben andächtigen Otto von Blanckenburg, Komtur zu Langeln deutschen ordens, als eine in dem deutschen orden per solenne votum et subsecutam institutionem investierte geistliche religionsperson, aus seinem stuhl hart vor dem altar [seinem neuen Komturstuhl] gefordert und aus der kirche zu euerm schosser und Bernt Wippel, so gleichfalls mit einem besondern haufen wohlbewehrter männer auf dem kirchhof daselbst zugegen gewesen und die kirche umringt hat, genötigt und geführt, da gemeldeter schosser und seine helfer gemeldeten Komtur auch ohne alle ursachen in euerm namen gefänglich angenommen, auf einen wagen gesetzt und ihn so von des klagenden fürsten [des Hoch- und Deutschmeisters] grund, boden und eigentümlicher kirche und gerechtigkeit zum höchsten schimpf, spott und hohn des ordens durch die ganze stadt Wernigerode auf euer schloss geführt, daselbst dem komtur auch die hand und ein gefängnis in einem gemach mit gewalt abgedrungen worden,
    alles aus lauterm trutz und mutwillen und allein der ursache halber, dass der Komtur des deutschen ordens und die ihm befohlene komturei und das haus Langeln recht und gerechtigkeit wider euere vorsätzliche gewalt, trotz und unbillige neuerung dem haus nicht benommen, schwächen, schmälern oder geringern lassen wollen, sondern sich, wie billig, er Otto von Blanckenburg dazu gelobt und geschworen, solcher gewalt widersetzt hätte.

    Dieweil dann bemeldeter komtur noch heutigen tages ohne ursache und einige malefiz in solcher verstrickung und gefängnis gehalten wird und über vielfältiges ansuchen und rechtserbieten des deutschmeisters und der komture der ballei Sachsen und des gefangenen komturs bruder und seiner stattlichen freundtschaft, auch angebotene caution (dazu man sich auch nachmals erbietet) nicht ledig geben werden wollte.

    Und dann einmal, wo auch einige malefiz diesfalls vorhanden wäre, welches ihr grafen in ewigkeit nicht beibringen könntet, auch grafen gar nicht geziemt oder gebührt, aus des ordens gerechtigkeit und kirche ermeldeten Komtur gefänglich anzunehmen und aus einer fremden obrigkeit grund und boden hinweg in eine andere zu führen, unversehens rechtens, mquod nulla nullitas esset, quae ob defectum jurisdictionis committeretur, sonsten auch dieses werk also beschaffen, dass von wegen euerer gefasster verbitterung, hingegen aber des gefangenen stattliche freundtschaft und beistand zeitliches einsehen hoch bedürftig, dieweil dadurch eine solche beschwerung leichtlich erfolgen könnte, die nach begangener tat alsdann nicht wieder zu bringen, und also summum periculum in mora, und dann obbemeldete tätliche gefängnis und handlung vornehmlich klagenden fürsten mit belangen täte,
    derowegen um dies unser kaiserliches mandat de relaxando captivo sine clausula wider euch obgenannte grafen zu Stolberg zu erkennen und mitzuteilen untertänig anrufen und bitten lassen.

    Wenn dann dasselbe unter dato dies also erkannnt worden ist, so gebieten wir euch von römischer kaiserlicher macht hiermit ernstlich - bei pein von 10 mark lötigen goldes, halb in unserer kaiserlichen kammer, den andern halben teil dem deutschmeister unnachlässlich zu bezahlen - und wollen, dass ihr den nächsten [sofort] nach überantwortung oder verkündung dieses unseres kaiserlichen briefs, ermeldeten Komtur, doch auf eine alte gewöhnliche urfehde, seiner gefängnis ohne verzug und einige einrede relaxieret und erledigt, hierin nicht säumig oder ungehorsam seid, als lieb euch sei, obbestimmte pein zu vermeiden. Daran geschieht unsere ernstliche meinung.

    Wir heischen und laden euch auch von berührter unserer kaiserlichen macht, auch gericht und von rechts wegen hiermit auf den 12. tag monats Octobris schierstkünftig, den wir euch für den ersten, andern [zweiten], dritten, letzten und endlichen rechtstag setzen und benennen, per emptorie, oder wenn derselbe nicht ein gerichtstag sein würde, den nächsten gerichtstag danach, selbst oder durch einen vollmächtigen anwalt an demselben unserm kaiserlichen kammergericht zu erscheinen, glaublich anzeige und beweis zu tun, dass diesem unserm kaiserlichen mandat alles seines inhalts gehorsam gelebt sei; und wo nicht, alsdann zu sehen und hören wegen solchen ungehorsams in hiervor bestimmte pein gefallen sein, mit urteil und recht zu sprechen und zu erklären, oder aber erhebliche einreden, warum solche erklärung nicht geschehen soll, wie sich gebührt vorzubringen, darob unseres kaiserlichen kammergerichts entscheid abzuwarten, wenn ihr kommt und erscheint, alsdann also oder nicht, so wird doch nicht desto minder auf des gehorsamen teils oder seines anwalts anrufen und erfordern hierin im rechten mit gemeldeter erkenntnus, erklärung und anderm gehandelt und procediert, wie sich das seiner ordnung nach gebührt. Darnach wisset euch zu richten.

    Gegeben in unserer und des heiligen reichs stadt Speir [Speyer] den ersten monats Septembris, nach Christi geburt 1584, unserem reiche des römischen im neunten, des ungarischen im zwölften und des böhmischen im neunten jahre.
    Ad mandatum domini clecti imperatoris proprium.
    Andreas Neander, judicii imperialis camere protonotarius.

2.4.2. Die Gefangennahme der Grafen

Im Winter 1584/85 fand Jacob v. Blanckenburg eine Gelegenheit, die Schmach seines Bruders Otto an den Grafen v. Stolberg zu rächen, ohne dass er dafür belangt werden konnte.
Der Kurfürst von Sachsen hatte die Grafen mehrerer Vergehen beschuldigt, und weil diese darauf nicht reagierten, sollten sie in Haft genommen werden. Als die Grafen an der Einsetzung ihrer Nichte Anna als Äbtissin des Quedlinburger Stifts teilnahmen, rückten der Obrist Ernst v. Mandelsloh und der Rittmeister Jacob v. Blanckenburg mit mehreren hundert Mann zu Ross und zu Fuß vor die Stadt, überwanden die verschlossenen Tore und die Mauern, setzten die beiden Grafen gefangen und verschleppten sie nach Leipzig.

2.4.2.1. Hauptmann Jacob v. Blanckenburg, Obrist Ernst v. Mandelsloh, Reichsritter Wilhelm von Grumbach und Herzog Johann Friedrich von Sachsen

Es ist sehr gut möglich, dass Ernst v. Mandelsloh und Bruder Jacob in all den Jahren seit der Belagerung Magdeburgs Kumpane gewesen waren. Die Informationsquellen über Ernst v. Mandelsloh sind ergiebiger als die Quellen, die Nachrichten über die Blanckenburgs liefern.
Mandelsloh war nur wenig älter als Jacob v. Blanckenburg, und er lebte nur wenige Jahre länger - von 1522 bis 1602. Biografische Daten liefert die Leichpredigt des Magdeburger Dompredigers Philipp Hahn. Geboren wurde Mandelsloh als Sohn des Claus v. Mandelsloh, eines Offiziers des braunschweigischen Herzog Heinrich d. J. in Lutter am Elm.
Nach einem Schulbesuch, der ihn neben dem catechismo nur deutsch schreiben und lesen gelehrt hatte, war er 1541/42 Page am Hof des Herzogs Heinrich d.J. v. Braunschweig in Wolfenbüttel, danach stand er im Dienst des Herzogs Franz v. SachsenLauenburg.
1543 kämpfte er als Spießjunge im Heer Kaiser Karls V. gegen den König von Frankreich, danach - vermutlich mit 21 oder 22 Jahren zum Ritter geschlagen - war er im Jahr 1544 mit 13 Pferden im kaiserlichen Heer in Frankreich.
1545 diente er dem Herzog von Braunschweig gegen den Landgrafen Philipp v. Hessen, lag
1546 unter Markgraf Albrecht Alcibiades v. Brandenburg im Heer des Kaisers vor Ingolstadt und zog dann weiter, bis er
1547 an der Schlacht von Mühlberg teilnahm.
Anno 1550 hat er der Stadt Braunschweig und zu Magdeburg in währender belagerung gedienet - er kämpfte in dieser Zeit gegen seine früheren Kriegsherren, Herzog Heinrich d.J. und Markgraf Albrecht Alcibiades.
Anno 1551, 52 und 53 ist er bei markgraf Albrecht gewesen, und in der schlacht vor Sievershausen, als kurfürst Moritz und viele andere herren von adel auf dem Schlachtfeld geblieben sind - auch elf des geschlechts von Mandelsloh - ist er verwundet und gefangen worden.
Aus einer anderen Quelle erfahren wir, dass er vor Sievershausen der Brandmeister des Markgrafen Albrecht Alcibiades war - das war kein Meister der Feuerwehr, sondern im Gegenteil der zur leitung des abbrennens einer ortschaft befehligte kriegsmann. Die Quelle berichtet, dass er vor Sievershausen mit vier Brüdern, darunter Dietrich, Gise und Barthold, in Gefangenschaft geriet.
1555 machte ihn Maria, Königin von Ungarn und Böhmen, Gouverneurin und Statthalterin des Kaisers in den Niederlanden zum Rittmeister. Über die nächsten acht Jahre schweigt sich der Leichprediger aus.
Endlich von anno 1563 ist er in die württembergischen händel und achtbeschwerung gekommen, welche in die vierzehn jahr bis anno 1577. gewähret.

Ernst v. Mandelsloh gehörte er zu den engen Vertrauten des fränkischen Reichsritters Wilhelm von Grumbach (1503-1567), eines Anhängers des Markgrafen Albrecht Alcibiades. Das beweisen Streitschriften und auch ein Brief, der unlängst in einem Antiquariatskatalog beschrieben wurde. Den Brief schrieben und unterschrieben im Februar 1565 der Reichsritter v. Grumbach, der Söldnerführer Ernst v. Mandelsloh und der Ritter Wilhelm v. Stein zum Altenstein. Über Grumbach war 1563 die Reichsacht verhängt worden, er saß mit seinen Truppen in Gotha. Im Brief an den Connétable Herzog Anne de Montmorency baten sie um Unterstützung Karls XII., des Königs von Frankreich.
Wilhelm v. Grumbach, 1503 geboren, ein Schwager Florian Geyers und ein Vetter Ulrich v. Huttens, hatte in Kohlhaas'scher Manier versucht, sein Recht gegen Melchior Zobel von Giebelstadt, den Bischof von Würzburg, erst vor Gericht, dann mit Waffengewalt durchzusetzen. Der Bischof war dabei 1558 zu Tode gekommen. Grumbach suchte und fand die Unterstützung des Herzogs Johann Friedrich von Sachsen, dem er zur Rückgewinnung der von seinem Vater Johann Friedrich dem Großmütigen 1546 im Krieg gegen Karl V. verspielten Kurwürde und sogar zur Kaiserwürde verhelfen wollte. Grumbach ließ Ernst v. Mandelsloh Reiter anwerben und zog im Oktober 1563 mit 800 Reitern und 500 Mann Fußvolk nach Würzburg. Am 4. Oktober kam Grumbach vor Würzburg an, das rote Tor wurde aufgebrochen, das Kriegsvolk drang ein und besetzte alle wichtigen Punkte der Stadt. Grumbach forderte vom Domkapitel - der Bischof hatte die Stadt verlassen - die Rückgabe seiner Güter, sonst käme es zu Plünderung, Mord und Brand. Als die Söldner zu plündern begannen, unterzeichneten die Domherren den von Grumbach diktierten Vertrag. Grumbach zog am 8. Oktober wieder ab und löste seinen Haufen auf. Anfang November 1563 hob Kaiser Ferdinand den Würzburger Vertrag auf und erließ ein Ächtungs-Exekutionsmandat gegen Grumbach und seine Haupthelfer v. Mandelsloh und v. Stein als öffentliche Landfriedensbrecher.
Grumbach zog sich zunächst mit v. Mandelsloh und v. Stein auf sein Rosenauschlösschen bei Coburg zurück, dann auf die Festung bei Gotha.
Der Herzog von Sachsen hielt zu Grumbach, er verließ seine Residenz Weimar und kam auch nach Gotha.

1566 wurde auf dem Reichtstag zu Augsburg vom Kaiser - nun schon Maximilian - ein Mandat erlassen, das wie alle Ermahnungen zuvor vom sächsischen Herzog ignoriert wurde. Daraufhin beauftragte der Kaiser den Kurfürsten August von Sachsen mit der Vollstreckung der Acht. Der belagerte im Winter 1566/67 Gotha. Er konnte die Stadt aber erst erobern, als die Besatzung wegen ausstehender Soldzahlungen meuterte und Grumbach und den herzoglichen Kanzler Brück gefangen nahm. Nach einem Vergleich zwischen dem Kurfürsten August und einem Ausschuss, in dem der Adel, die Hauptleute und die Bürgerschaft Gothas vertreten waren, wurde die Stadt übergeben. Herzog Johann Friedrich wurde nach Wien gebracht.

    Hier ward er auf offenem Wagen, mit einem Strohhut auf dem Kopfe, wie im Triumph, durch die Straßen gefahren, und dann nach Preßburg geschickt.
Er blieb bis an sein Lebensende 1595 in verschiedenen Gefängnissen.

Schlimmer erging es Grumbach und Brück. Kurfürst August milderte einen Urteilsspruch seiner Richter dahin, dass beide nur gevierteilt würden.

    Nachdem beide ein peinliches Verhör auf der Folter ausgestanden hatten, wobei der Schmerz ihnen jedes verlangte Bekenntnis abpresste, wurde die Strafe am 18.04.1567 auf dem Markplatz zu Gotha vollzogen.

Dort war eine hölzerne Brücke errichtet worden, eine sogenannte Blut- und Fleischbank, auf der sechs Scharfrichter ihres blutigen Geschäftes harrten. Grumbach musste von acht Gerichtsknechten auf einem Stuhl vom Schloss herunter getragen werden, weil er stark an Gicht litt. Nach Bekanntgabe des Urteils verlas einer der zugeteilten Geistlichen das Schuldbekenntnis und die Abbitte Grumbachs. Daraufhin wurde Grumbach entkleidet, niedergelegt und festgebunden. Der Henker schnitt ihm mit dem Messer das Herz aus dem Leib und schlug es ihm zweimal auf den Mund mit den Worten: "Siehe Grumbach, dein falsches Herz!". Dann wurde der Körper mit dem Richtbeil von unten auf in vier Stücke zerhauen und die Teile auf den Schinderkarren geworfen.

    Mehrere andere Mitschuldige wurden enthauptet, einige gehängt. Seit diesem scheußlichen Auftritte verschwand das ehemalige Faustrecht unter dem Deutschen Adel gänzlich.

Meinte Karl Friedrich Becker in seiner Weltgeschichte zu Beginn des 19. Jahrhunderts - er kannte anscheinend nicht die Fehde zwischen den sächsischen Deutschordensrittern und den Grafen von Stolberg-Wernigerode.

Im Kommentar zum Grumbach-Brief werden die grauslichen Details übergangen. Es heißt dort kurz und sachlich:
    Grumbach und Stein wurden am 18.04.1567 auf dem Gothaer Marktplatz hingerichtet, Mandelsloh konnte entkommen.

Möglicherweise gehörte Mandelsloh im belagerten Gotha zu den meuternden Söldnern, die noch rechtzeitig die Kurve kriegten, sich im Wind der Wende drehten, ihren Kriegsherrn verrieten und im Ausschuss saßen, der die Übergabe der Stadt aushandelte.
In der Leichpredigt wird behauptet es, dass Mandelsloh nach Frankreich und Holland ging und

    sonderlich vor Berg im Hennegau anno 1572 sich brauchen lassen als feldmarschall.

    Anno 1577 ist er nach kurfürstlich sächsischer und brandenburgischer vorschrift und geschehenem fußfall bei kaiserlicher majestät ausgesöhnt und der achtbeschwerung entlediget worden. Danach hat ihn kurfürst Augustus von Sachsen neben den zwei Rittmeistern Ludolf v. Rössing und Wilcke Klencke angenommen und ehrliche jahre bestallet. Vornemlich aber hat er von fünf königen von Frankreich vierzig jahre lang nacheinander kriegsbestallung gehabt und ist darin unaufgekündigt bis an sein seliges ende geblieben und hat vielfältig sich brauchen lassen; und so oft er erfordert in solchen und dergleichen bestallungen nach bestem vermögen zur notdurft der sachen raten helfen.

Vermutlich unmittelbar nach der Achtenthebung heiratete er am 28.05.1577 Barbara v. Bodenhausen, die Witwe Ottos v. Ebeleben, eines Rittmeisters des Kurfürsten Moritz v. Sachsen. Die überlebte ihren um einige Jahre.
1584 fanden wir Ernst v. Mandelsloh und Jacob v. Blanckenburg Seite an Seite im Dienste des sächsischen Kurfürsten August.
Ob Mandelsloh damals schon seinen Sitz in Hedersleben genommen hatte oder ob er mit Hedersleben als Lohn für sein Kommandounternehmen in Quedlinburg belohnt wurde, ist im Moment nicht zu ermitteln. Hedersleben liegt im Mansfelder Land, unweit der Lutherstadt Eisleben, und ist 20 km von Wiederstedt entfernt, dem damaligen Sitz Jacobs v. Blanckenburg.
1587 veranlasste Ernst v. Mandelsloh den Erweiterungsbau der Kirche - wenn wir der Leichpredigt vertrauen, ließ er die Kirche zu Hedersleben von Grund auf erbauen . Über der Tür zu der auf der Südseite gelegenen Empore findet man einen Stein mit der Inschrift:

1587 Hedersleben : E. v. M. O. B.

Das größte Gut in Hedersleben war aus dem Landbesitz des Klosters am Ort hervorgegangen. Der erste Privatreigentümer war Gebhardt VII. vom Mittelort (1504-1538). Er verpachtete die Ländereien zunächst an Otto v. Ebeleben, später kamen sie an den Obristen Ernst v. Mandelsloh. Nach der großen Feuersbrunst vom 18.08.1601 schenkte Mandelsloh der notleidenden Eisleber Bevölkerung 45 Scheffel Roggen und Gerste.
So war der ehemalige Brandmeister des geächteten Albrecht Alcibiades und der selbst 17 Jahre lang geächtete Truppenführer des geächteten Grumbach ein ehrenwerte Mann geworden.

In der Leichpredigt wird erwähnt, dass er eine Art Autobiografie und - 1599 - ein Betbüchlein verfasste, das in Magdeburg gedruckt wurde.

Sein Leichnam wurde 1602 im Magdeburger Dom beigesetzt, nachdem er vom Sterbeort Hedersleben überführt worden war. Sein Alabasterepitaph steht heute noch im Magdeburger Dom. Das Denkmal gab Mandelsloh schon 1595 beim Magdeburger Meister Christoph Capup aus Nordhausen in Auftrag.
Drei Jahre nach der Beisetzung des Obristen bekam er den Landkomtur Lossow zum stillen Nachbarn. In einem alten Magdeburger Domführer können wir lesen:

    Vor dem Mandelslohsches Denkmal an der Südseite liegen auf dem Fußboden zwei Denkmale; zuerst der v. Mahrenholtzsche Grabstein vom Jahr 1599 ..., sodann eine Metallplatte, das von Lossowsche Denkmal vom Jahre 1605, welches einen geharnischten Helden mit dem Schwert in der einen und die Streitaxt in der andern Hand abbildet... Es folgt an der Wand das sehr schöne von Lossowsche Denkmal vom Jahr 1605 von Alabaster und Marmor.

2.4.2.2.1. Der Bericht des Wernigeröder Archivars Eduard Jacobs (1882)
Hier darf man wohl einen Zweifel anmelden - dass Hauptmann Blanckenburg den Kurfürsten von Sachsen dazu bewegen konnte, einen Krieg gegen die Reichsgrafen von Stolberg vom Zaune zu brechen, dürfte ins Reich der Legenden gehören.
    Diese, der greise Graf Albrecht Georg und sein als Pfleger der Wissenschaft bekannte und geehrte Neffe Graf Wolf Ernst, waren im Januar 1585 zur Huldigungsfeier ihrer nahen Verwandten, der Gräfin Anna, Tochter Graf Heinrichs zu Stolberg, als Äbtissin, nach Quedlinburg gereist und dort am 25.01.1585 im Schlosse des freien weltlichen Stifts abgestiegen. Hier wurden sie nun beide am 27. früh vor Tagesanbruch aus dem Schlafe geweckt und von etlichen hundert kursächsischen Kriegsleuten zu Ross und zu Fuß aufgehoben. Über Merseburg, wo man am 04.02.1585 ankam, brachte man sie erst nach Dresden und in die kurfürstlichen Lande. Am 11.02. wurden sie nach dem festen Schlosse Hohnstein jenseits der Elbe abgeführt und erst am 07.03. gegen einen ihnen abgenötigten sehr unbilligen Revers entlassen, Am 16.03. waren sie zur Freude ihrer Untertanen wieder in Wernigerode.
    Wie hing aber diese, dem Kurfürsten August von Sachsen so wenig zur Ehre gereichende Gewalttat mit der Verhaftung Ottos von Blanckenburg zusammen? So fragt man billig, denn was hatte der Kurfürst von Sachsen für ein Recht und Veranlassung, an zwei Reichsgrafen, die sich auf dem Schlosse des reichsfreien Stifts zu einer feierlichen Gelegenheit aufhielten, wegen der an einem unbotmäßigen, gewalttätigen Untertanen der Grafen vorgenommenen Verhaftung Vergeltung zu üben. Natürlich enthalten denn auch die auf die rechtswidrigste formloseste Weise gegen die gefangenen Grafen aufgestellten Klagepunkte oder Vorwürfe kein Wort von der Angelegenheit des Komturs, aber das gerade ist das verwerflichste an dem gegen die Grafen eingeschlagenen Verfahren, dass der Kurfürst sich von deren erregten Feinden zu einem solchen der Reichsordnung zuwider laufenden Verfahren bestimmen ließ und den nächsten Anlass verschwieg, während allerlei Nebenklagen von Schuldforderungen, Versagung der Lehnspflicht u.a.m., vorgebracht wurden. Dass die Grafen wussten, von welcher Seite ihnen die Gefahr kam, zeigte schon die Sendung des Boten nach Magdeburg. Sie erklärten auch unmittelbar nach ihrer Gefangennehmung, es sei auf Anstiften Missgünstiger, die sie beim Kurfürsten übel beleumundet hätten, so wider sie verfahren, und zu Quedlinburg wie in Stolberg und Wernigerode war es offenkundig und die allgemeine Annahme, dass der oder mindestens ein Hauptgrund der ordnungswidrigen Bestrickung die Verhaftung des Komturs zu Langeln gewesen sei. Und neben Ernst von Mandelsloh war es kein anderer, der die Graten gefangennahm und hinwegführte - als des Komturs leiblicher Bruder Jacob von Blanckenburg.
    Wirklich erreichte es der letztere mit Hilfe des Hauptmanns Hieronymus Pflug zu Quedlinburg während der Abwesenheit der beiden Grafen aus ihren Landen, dass sein Bruder gegen einen am 28.02.1585 aus seiner Haft auf dem Schlosse Wernigerode ausgestellten Revers vorläufig bis nächste Walpurgis auf freien Fuß gesetzt und ihm verstattet wurde, sich bis dahin auf dem Komturhof aufzuhalten, auch sich sonst der Notdurft nach an andere Örter zu begeben und seine Angelegenheiten zu bestellen. Wenigstens war aber die Würde des gräflichen Gerichts in diesem Revers gewahrt: Der Komtur betrachtete diese zeitweise vorläufige Erledigung als eine auf vielfältiges Bitten seines Bruders ihm erwiesene sonderliche Gnade, gelobte vor den Grafen Heinrich und Ludwig Georg, sich hinfort gegen die Grafen und deren Untertanen der Gebühr nach zu verhalten, seines Bruders Joachim und des Landkomturs [Lossow] Unterschriften zu dem Vergleiche beizubringen, und sich nach Verlauf des Urlaubs oder mittlerzeit stets auf Erfordern der Grafen zur Haft auf dem Schlosse wieder einzustellen.
Aus der Perspektive des Kurfüsten von Sachsen stellte sich der Vorgang freilich anders dar. Jörg Brückner, als Leiter der Abteilung Wernigerode des Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, ein Nachfolger des Eduard Jacobs, hat das in seiner Dissertation gründlich recherchiert.

2.4.2.2.2. Der Bericht des Wernigeröder Archivars Jürg Brückner (2002)

    Die Fehde zwischen dem Kurfürsten von Sachsen und den Grafen von Stolberg
    Im Jahre 1584, als der 68-jährige, unverheiratet gebliebene Graf Albrecht Georg zu Stolberg gemeinsam mit seinem im 38. Lebensjahr stehenden, ebenfalls ledigen Neffen Wolf Ernst die stolbergischen Harzgrafschaften verwaltete, kam es zu einer Eskalation der Auseinandersetzungen mit dem Kurfürstentum Sachsen. Am 25.03.1584 berichtete der Amtsschösser Caspar Tryller [Fußnote] aus Sangerhausen an den Dresdner Hof, dass Graf Wolf Ernst zu Stolberg mit bewaffneten Bürgern aus der Stadt Stolberg in die hohnsteinischen Dörfer eingefallen ist und alle Untertanen, die Georg v. Kutzleben [Fußnote] das Handgelöbnis gegeben hatten, gefangen genommen und auf die Burg Hohnstein hat bringen lassen [Fußnote]. Nach Berichten von kursächsischer Seite sollte sich über längere Zeit eine ganze Rotte verwegener Männer mit Gewehren und allerlei Waffen bei Krimderode auf Befehl der Grafen zu Stolberg versteckt gehalten haben. Der Graf Albrecht Georg hätte sich sogar persönlich auf die Burg Hohnstein begeben und diese mit einer Anzahl Schützen aus Stolberg und der Grafschaft Wernigerode besetzt. Ciliax vom Harz [Fußnote], einen beruchtigten straßenreuber, und andere dergleichen verdechtig und vorwegenes gesinde hätte der Graf zu Befehlshabern ernannt und verordnet, die Burg Hohnstein mit Proviant und Geschütz zu versehen, zu befestigen, Schießlöcher durch die Mauern zu brechen, Pechkreuze verfertigen und andere, zum Kriegswesen nötige Vorbereitungen treffen zu lassen. Unter den Bewohnern von Neustadt unterm Hohnstein und Stolberg wurden Schützen ausgewählt, die neben dem Landvolk des Amtes Hohnstein etwa 800 Mann stark waren und in Bereitschaft lagen, sobald von der Burg Hohnstein mit schwerem Geschütz zwei Schüsse und ein darauf folgender kleiner Schuss abgegeben werden würden, sich zur Burg zu begeben und des Feindes, hochstermelten Churfursten zu Sachßen etc. damit meinende, gewarten sollen. [Fußnote]
    Dieses Verhalten der Stolberger Grafen wurde von Seiten des Kurfürsten von Sachsen, der skrupellos seine eigene Hausmachtpolitik gegenüber den Harzgrafen verfolgte, nicht geduldet. Er ließ deshalb insgeheim im Laufe des Jahres 1584 zum Gegenschlag gegen die Grafen zu Stolberg rüsten. Durch das bestehende adelige Beziehungsgeflecht blieb dies den Stolbergern nicht verborgen. So schrieben am Heiligabend 1584 die beiden Grafen Albrecht Georg und Wolf Ernst zu Stolberg mit energischen Worten an den kursächsischen Kriegsoberst Ernst v. Mandelsloh [Fußnote] XXX in Hedersleben, dass ihnen sein geheimer Plan, Haus und Amt Hohnstein mit verbotener Gewalt wider den Landtfrieden zu überziehen und zu beschweren [Fußnote] bekannt geworden sei. Sie vermuteten, dass er dazu von Kurfürst August von Sachsen den Auftrag erhalten habe und forderten ihn auf, die Gründe für dieses Vorhaben zu benennen, damit sie dazu Stellung nehmen könnten. Mandelsloh berief sich in seinem Antwortschreiben vom 04.01.1585 auf seine Dienstpflicht als kursächsischer Oberst (Obrist) und verwies die Grafen direkt an den sächsischen Kurfürsten. In ihrer Antwort vom 09.01.1585 appellierten die Grafen an seine Adelsehre und warnten ihn davor, gegen die Reichsordnung zu verstoßen. [Fußnote]
    In der Zwischenzeit hatte Kurfürst August von Sachsen am 30.12.1584 aufgrund der angeblich weiteren gravierenden Verstöße gegen die geschlossenen Verträge einen Steckbrief gegen die Grafen Albrecht Georg und Wolf Ernst erlassen. [Fußnote] Dies war sehr ungewöhnlich für die damalige Zeit, denn in der Regel wurden keine Angehörigen des Hochadels oder eines Reichsstandes in Friedenszeiten von einem Reichsfürsten per Steckbrief öffentlich bloßgestellt. Der Amtsschösser Caspar Tryller erhielt vom sächsischen Kurfürsten am Silvestertag 1584 entsprechende Instruktionen für das weitere Vorgehen gegen die Stolberger Grafen. So sollten der gräfliche Schösser von der Burg Hohnstein, Christof Engelbrecht, und der dortige Oberförster Valten Schaffner gefangen genommen werden, wenn sie nach Nordhausen reisen. Es war die Aufgabe des Sangerhäuser Amtsschössers, nicht nur diese Personen, sondern auch Ciliax vom Harz, Dr. Franz Schüßler und andere, diese Unruhen verursachenden rädelsführer oder die grafen selbst zu Nordhausen oder sonstwo hin heimlich zu bestellen und gefangen [Fußnote] zu nehmen. Der Amtsschösser Tryller überlegte sich mehrere Taktiken, wie die Grafen in eine Falle gelockt werden könnten.
    Rückendeckung für sein Vorgehen gegenüber den Stolbergern suchte Kurfürst August erfolgreich beim Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg. Dieser hatte in der zweiten Januarhälfte 1585 dem Dresdner Hof einen persönlichen Besuch abgestattet, bei dem auch über allerhandt unfugs, tätlchgkeiten und zunötigungen der Grafen zu Stolberg gegenüber den sächsischen Kurfürsten gesprochen wurde. Der Brandenburger beteuerte, dass er als Lehnsherr der Grafen zu Stolberg hinsichtlich der Grafschaft Wernigerode nichts dagegen hätte, wenn er die Grafen oder deren Bedienstete in seinen Landen angreifen ließe. Der brandenburgische Kurfürst ließ daraufhin am 25.01.1585 in Dresden ein sehr persönlich gehaltenes Schreiben an Graf Albrecht Georg zu Stolberg ausstellen. Darin verwarnte er den für ihn zeitweise als Rat tätig gewesenen Grafen, weil kurfürst August sonsten einen solchen ernst wieder euch gebrauchen werden, der euch zu großer ungelegenheit gereichen wird und empfahl ihm, dass ihr euch gehorsamlich und friedlich gegen des kurfürsten zu Sachsen liebden verhalten und euch nicht selbst in eurem hohen alter mit unnötigen gezänk, unruhe und anderer ungelegenheit beladen solltet. [Fußnote] Diese Warnung des Kurfürsten erfüllte ihren Zweck jedoch nicht mehr, denn bevor sie den Grafen Albrecht Georg erreichte, waren von kursächsischer Seite vollendete Tatsachen geschaffen worden. [Fußnote]

    Zunächst wurde der gräfliche Schösser Engelbrecht mit Hilfe des Rates der Stadt Nordhausen festgenommen, als er die Burg Hohnstein verlassen hatte. [Fußnote] Kurfürst August wies am 22.01.1585 Caspar Tryller an, den Schösser der Grafen zu Stolberg in Sangerhausen zu befragen, welche Besatzung sich auf der Burg Hohnstein befindet, und ihn danach unverzüglich nach Leipzig abzuführen und dem dortigen Hauptmann zu übergeben. [Fußnote] Für das Vorgehen gegen die Stolberger Grafen sicherte der Rat der Reichsstadt Nordhausen die Bereitstellung von 200 Heckenschützen [Scharfschützen] zur Unterstützung des kurfürstlichen Amtsschössers in Sangerhausen zu.
    Am 25.01.1585 war Caspar Tryller nach Quedlinburg gereist, um am nächsten Tag mit dem dortigen Rat wegen der Gefangennahme der Grafen oder ihren Bediensteten Dr. Franz Schüßler zu verhandeln, der in Quedlinburg ein Haus besaß. Nun ergab es sich, dass die Grafen Albrecht Georg und Wolf Ernst zu Stolberg an eben jenem 25.01.1585 auch in Quedlinburg eingetroffen waren, um an den Huldigungsfeierlichkeiten anlässlich der Einsetzung ihrer Nichte, der 19-jährigen Gräfin Anna zu Stolberg. [Fußnote]244 Als am frühen Morgen des 27.01.1585 die 200 Nordhäuser Heckenschützen gemeinsam mit zehn Zimmerleuten nach Quedlinburg vorrückten, um die Forderungen des Amtsschössers Tryllers nach Gefangennahme der Stolberger Grafen militärisch zu bekräftigen, blieb dies der neueingesetzten Äbtissin nicht verborgen. Sie veranlasste sofort die Schließung der Stadttore. Daraufhin änderte Caspar Tryller sein Vorgehen und kehrte mit den Schützen in den Südharz zurück.
    Unabhängig davon schuf der ebenfalls von den Wettinern mit der Gefangennahme der Grafen zu Stolberg beauftragte kursächsische Obrist Ernst von Mandelsloh [Fußnote] an jenem Morgen des 27.01.1585 mit Hilfe von Jacob v. Blanckenburg und mehreren 100 Mann zu Ross und zu Fuß vollendete Tatsachen. Die verschlossenen Stadttore bildeten für seinen Trupp kein Hindernis. Gewaltsam wurde eines davon aufgebrochen. Mandesloh ließ seine Männer in die Stadt einfallen, das Stiftsgebäude umstellen und mit entsicherten Gewehren bis in die Gemächer vordringen, in denen beide Grafen zu Stolberg übernachteten. Im Schlaf überrascht, erfragten diese verwundert den Grund des Überfalls und bekamen einen entsprechenden Befehl des Kurfürsten August von Sachsen gezeigt, der das gewaltsame Vorgehen des Obristen v. Mandelsloh rechtfertigen sollte. Trotz ihres Einwandes, dass sie wegen Hohnstein eine Klage beim Reichskammergericht eingereicht hätten und noch keine Entscheidung erfolgt sei, mussten sie sich eine Reihe von Anschuldigungen anhören und geloben, das Zimmer nicht mehr zu verlassen. Erst dann zogen ein Großteil der bewaffneten Truppen wieder ab. Die Grafen blieben jedoch fortan unter Hausarrest im Schloss Quedlinburg. [Fußnote]
    Die Nordhäuser Heckenschützen unter Caspar Tryllers Befehl zogen hingegen direkt vor die Burg Hohnstein mit der Absicht, diese einzunehmen. Als der Trupp etwa 1 Meile von der Feste entfernt war, erhielt Tryller die Nachricht, dass eine sehr starke Besatzung auf dem Hohnstein läge und alle Stolberger Untertanen bereit zur Verteidigung wären. Daraufhin sagte er die Belagerung der Burg ab und schickte die Schützen nach Nordhausen zurück. Gleichzeitig forderte er den Haufen auf, am 02.02.1585 wieder mit ihm über den Harz nach Quedlinburg zu kommen.
    Am 03.02.1585 traf der von sächsischer Seite beauftragte Militärtrupp in Quedlinburg ein und erfuhr dort von der Gefangennahme der Stolberger Grafen durch Obrist von Mandelsloh. Auf einem Schleichweg brachte Tryller beide Grafen unter Begleitung der Schützen nach Sangerhausen. Am darauf folgenden Tag überführte der Amtsschösser die beiden Gefangenen über Merseburg nach Leipzig, wo er sie mit 21 Reisigen und vier Wagen dem dortigen Schlosshauptmann und Amtsschösser übergab. [Fußnote]
    In Merseburg hätten die Grafen zu Stolberg, die immer kleinlauter geworden wären, Briefe geschrieben, die aber aufgrund von Bedenken des Amtsschössers Tryller nicht abgeschickt, sondern versiegelt dem Kurfürsten übergeben wurden. [Fußnote] Gleichzeitig ließ Caspar Tryller dem Kurfürsten berichten, dass Ciliax vom Harz noch immer mit henkermäßigen gesindlern auf der Burg Hohnstein lagern würde. Da nun dessen Dienstherren abgeführt worden sind, nahm der Amtsschösser an, dass vom Harz die Burg verlassen und heimlich davonlaufen würde. Dies war jedoch nicht der Fall, da die Besatzung des Hohnsteins Unterstützung vom Herzog Julius von Braunschweig erhielt, der als Lehnsherr über dieses Gebiet am 19.02.1585 einige seiner Räte aus Wolfenbüttel mit der Untersuchung der Angelegenheit vor Ort auf der Burg Hohnstein beauftragte.
    Ob Kurfürst August von Sachsen wusste, dass es den beiden inhaftierten Grafen zu Stolberg gelungen war, eine am 29.01.1585 niedergeschriebene und an Kaiser und Reichshofrat gerichtete Beschwerde über ihn aus ihrem Hausarrest in Quedlinburg zu schmuggeln, ist unklar. Jedenfalls fühlte sich der sächsische Kurfürst genötigt, ebenfalls an den Kaiser zu schreiben und sein Vorgehen gegenüber den in seinen Augen ungehorsamen Grafen zu rechtfertigen. Diese Verteidigungsschrift ist auf den 06.02.1585 datiert. Während auf der obersten Ebene des Reiches allmählich das gewagte Vorgehen des sächsischen Kurfürsten gegen die Stolberger Grafen bekannt wurde, sind in Dresden vollendete Tatsachen geschaffen worden. Am Vormittag des 11.02.1585 eröffnete Dr. Pfeiffer die öffentliche Anklage gegen die beiden Grafen zu Stolberg. Darüber existieren mehrere Berichte, die ein relativ differenziertes Bild über das damalige Geschehen vermitteln. [Fußnote]
    Die Anschuldigung fand im großen Saal des Dresdner Schlosses im Beisein des Erbprinzen, einiger kurfürstlicher Räte und des Hofgefolges statt und muss für beide Stolberger Grafen sehr erniedrigend gewesen sein. Gleich zu Beginn gab Dr. Pfeiffer zu verstehen, dass der Kurfürst von Sachsen vorlängst ursachen genugsam gehabt, das hr euch grafen von Stolberg in gefängnis und haft bringen lassen, wegen euers vielfältigen begangenen ungehorsams und widersätzigkeit und hintansetzung eurer lehenspflicht. Aus diesem Grund sei er und der Sohn des Kurfürsten, Herzog Christian, beauftragt worden, dass euch solche euer rebellisches hochsträfliches vornehmen und gröbliche veorbrechung in beisein ihrer kurfürstlich gnädigen räte und hofgesinde und gegen männiglichen vorgelesen werden sollen. [Fußnote]
    Den Grafen wurde zunächst vorgeworfen, dass sie seit 1578 ungehorsam gegenüber dem Kurfürsten von Sachsen waren und die ihnen überbrachten kursächsischen Befehle zurückgestellt und nicht beachtet hätten. Termine wären von ihnen nicht beachtet und keine Antworten erteilt worden. Vorgeworfen wurde den Stolbergen außerdem u. a. fehlerhaftes Verhalten gegen verschiedene sächsische Untertanen, so insbesondere gegen Caspar von Kutzleben [Fußnote], die Witwe von Ebra, Franz von Dalberg u. a. , bei denen sie teilweise sehr hohe Schulden hatten. Wegen der immensen Verschuldung der Grafen zu Stolberg sei es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Gläubigern gekommen, von denen sich einige hilfesuchend an Kursachsen gewandt hätten. Wenn diese, wie z. B. 1581 Caspar von Kutzleben durch den Amtsschösser von Sangerhausen in mehrere stolbergische Dörfer eingewiesen wurden, hätten sich die Grafen dem widersetzen wollen und sich sehr widerwillig gezeigt. Den Grafen musste sogar eine Strafe von 2.000 Talern angedroht werden, sich an niemand, welchen hilfe und einweisung widerfahren, zu vergreifen. Vorgeworfen wurde insbesondere Graf Albrecht Georg, dass er bereits vor langer Zeit mit Herzog Erich von Braunschweig ein Bündnis abgeschlossen habe und unlängst mit seinem Kanzler Dr. Franz Schüßler ins braunschweigische Land gereist sei, um sich von dort Ratschläge zum Vorgehen gegen den Kurfürsten zu Sachsen zu holen. Als die Todesnachricht von Herzog Erich eintraf, hätte der Graf den Brief auf den Tisch geworfen und gesagt: Nun wäre alle ... hoffnung, trost und hülfe dahin. [Fußnote]
    Die Vielzahl der insbesondere gegenüber Graf Albrecht Georg gemachten Vorwürfe fasste einer der kursächsischen Beamten in folgenden Artikeln zusammen:
  • 1. Dass er den kurfürsten zu Sachsen und herzog Erich von Braunschweig hat wollen zusammen hetzen,
  • 2. dass er sich in allen dingen wider den kurfürsten zu Sachsen gesetzt, seine mandata verachtet und in kot getreten,
  • 3. dass er nach gefallen die stadt Nordhausen seinen befehl anzuschlagen und des kurfürsten abzureißen, gezwungen,
  • 4. hat er dem schösser zu Sangerhausen seine untertanen umzubringen preisgegeben,
  • 5. alle rechtfertigung nicht geachtet,
  • 6. straßenräuber aufgehalten und sie zu kriegsleuten aufgeworfen,
  • 7. hat hr alle seine herrschaft aufgeboten, so man in die stadt Stolberg gelegt, das schloss Hohnstein mit proviant, schrot, korn und mit großem geschütz versehen, schießlöcher durchs schloss lassen machen, item pechkränze, und gesagt, hr habe zuvor den kurfürsten zu Maint von seinem schloss abgetrieben, er wolle des kurfürsten zu Sachsen auch warten und wohl davon kommen,
  • 8. hat etliche rotten knechte lauern lassen auf seine gläubiger, dieselben zu erwürgen und von den gütern abzutreiben,
  • 9. hat er seinen untertanen verboten, bei leibesstrafe aufs kurfürsten zu Sachsen befehl aus den gütern nicht zu weichen,
  • 10. hat die angeweisten köhler in seinen hölzern übel geschlagen und abtreiben lassen,
  • 11. den gläubigern die angewiesenen fohrenteiche XXX abgestochen und die fohren anheim führen lassen,
  • 12. hat er auf des reichs begehr auf keinen reichstag sich finden lassen, doch ist er vorm jahr an meines gnädigen herrn tafel gesessen und ihm als einem vornehmsten reichsgrafen alle ehre bewiesen worden, dieweil er des kurfürsten zu Brandenburg rat gewesen und alle Jahr 3. 000 fl. von ihme gehat. [Fußnote]

  • Zu diesen Anschuldigungen durften sich die Stolberger Grafen nicht äußern, denn eine persönliche Verteidigung gegenüber den Repräsentanten des Dresdner Hofes und dem anwesenden Hofgefolge wurde ihnen nicht gestattet.
    Nach dem Anhören der Vorwürfe wurden die beiden angeklagten Grafen noch am gleichen Tag in Begleitung kursächsischer Truppen auf die Burg Hohnstein gebracht. Für die Wahl von Hohnstein im Elbsandsteingebirge als Ort ihrer Inhaftierung war sicherlich mit ausschlaggebend gewesen, dass man den Grafen symbolisch zeigen wollte, dass es nicht nur im Harz, sondern auch in Kursachsen eine Burg Hohnstein gibt. Auf jener wurden die Grafen sicher verwahrt und man gewährte ihnen zunächst eine Frist von zehn Tagen, um sich Erwiderungen auf die erhobenen Beschuldigungen zu überlegen. Am 21.02.1585 erschienenen dann zwei kurfürstliche Sekretäre, um die Antworten der Grafen zu Papier zu bringen.
    Hinsichtlich der Ereignisse um die Burg Hohnstein im Harz gaben die Grafen zu verstehen, dass es sich dabei nicht um ein thüringisch-sächsisches Lehen, sondern um ein Lehen des Herzogs von Braunschweig handelt, womit sie aus heutiger Sicht völlig Recht hatten. Graf Albrecht Georg zu Stolberg gab ferner zu erkennen, dass er sich nicht entsinnen könne, dem Kurfürsten von Sachsen eine Erbhuldigung geleistet zu haben. Er akzeptiere ihn als einen von vielen seiner Lehnsherren, nicht jedoch als seinen Landesfürsten. Damit berührte der Stolberger das zentrale Problem und verwies geschickt auf die Ereignisse von 1548, als sich Herzog Moritz von Sachsen schon einmal angemaßt hatte, auf dem Augsburger Reichstag aktiv gegen die Grafen zu Stolberg vorzugehen und daraufhin vom Kaiser in die Schranken gewiesen wurde. Die Zeiten hatten sich jedoch inzwischen geändert, da die starke Position des Kaisers im Reich allmählich verlorengegangen war.
    Unter dem Druck der Gefangenschaft blieb den beiden Grafen, von denen insbesondere Graf Albrecht Georg bereits stark von seiner Alterskrankheit gezeichnet war [Fußnote], nichts anderes übrig, als sich dem Kurfürsten von Sachsen zu unterwerfen und seinen Forderungen Folge zu leisten. Beide Grafen baten den Kurfürsten um Verzeihung und gelobten, die Klage gegen Kursachsen vor dem Reichskammergericht zurückzuziehen und die bisherigen Prozesse abzubrechen. Gegen Zahlung der hohen Summe von 2.000 Taler Strafe und gegen die Unterzeichnung eines so genannten Reverses am 7. März 1585 wurden beide Grafen nach 31/2-wöchiger Haft freigelassen.
    Am 16.03.1585 kehrten sie unter Zurücklassung ihres Schmuckes und aller Wertgegenstände nach Wernigerode zurück. [Fußnote] Drei Tage später forderten die Grafen ihren Prokurator am Reichskammergericht, Dr. Georg Kirwang 257 auf, er möge alle Prozesse gegen den Kurfürsten August von Sachsen bis auf weiteres einstellen.
    Damit endete eines der bislang fast völlig unbekannt gebliebenen Kapitel in der stolbergischen Geschichte. ...
    Von einer allmählichen Normalisierung des politischen Verhältnisses zwischen Stolberg und Kursachsen kann im ausgehenden 16. Jahrhundert keine Rede sein. Zu groß war die Erniedrigung, die die beiden Stolberger Grafen bei ihrer Entführung und mehrwöchigen Internierung auf der Burg Hohnstein 1585 erlitten hatten. Kühle Distanz herrschte deshalb in den folgenden Jahrzehnten zwischen den Grafen und den Nachfolgern des Kurfürsten August von Sachsen.

Anmerkungen

195 Die Hilfeleistung der Dorfgemeinde unter ihren Geschworenen und Bauermeistern im Notfalle wird z.B. auch in den Bestimmungen über den Probst zu Wasserler 1580 festgesetzt. [Jacobs] [Zurück]
196 BESTRICKEN: umstricken, fesseln, mit stricken umwinden, aber auch blosz gefangen nehmen, gefangen legen, in die stube einschlieszen, ohne dasz stricke dabei vorkommen, [Grimm: DWB] [Zurück]
197 Jacobs 1882 S.77-80.
Gerichtlich zugefertigte Originalabschrift auf fünf beschriebenen Folioblättern Papier. Aufschrift: Copia mandati de relaxando captivo sine clausula des hern deutschmeisters etc gegen die hern graven zu Stolberg etc. Von anderer Hand und Dinte ist bemerkt: Exequiert und uberandtwort durch mich Georg Stöckle, des keyserlichen cammergerichts geschwornen botten den 18. Septembri anno 84 [18.09.1584] B.71, 2 im grf. H.A. zu WR [Jacobs] [LHASA, MD, H SB-WR HA B007 Fach 02] [Zurück]
198 Stadtvogt zu Wernigerode war von 1568-1598 Heinrich Lutterodt. In einer Aussage des Pfarrers zu Langeln über seine Einführung heißt es, sie sei 1581 geschehen vom Schosser Kleinschmidt, Amtschreiber Buchau, Pipgropen und Lindau. [Jacobs] [Zurück]
199 JAMMER heiszt somit zunächst not, hochgradiges elend, leid: [Grimm: DWB [Zurück]
200 DIE HAND ABGEDRUNGEN: ein erzwungenes versprechen in jemandes hände leisten [Grimm: DWB] [Zurück]
201 MALEFIZ: rechtswort, das von einem peinlichen gericht zu ahndende verbrechen bezeichnend. [Grimm: DWB] [Zurück]
202 Brückner 2002 S.157f [http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/2003/0162/data/diss.pdf] [Zurück]
203 14.04. 1544 - Niederlage der Kaiserlichen bei Ceresole gegen ein französisches Heer.
18.09. 1544 - erfolgreicher Marnefeldzug Karls V. gegen Frankreich und Frieden von Crepy. [Karl V.] [Zurück]
204 INGOLSTADT: 1546. Schmakaldischer Krieg 1546/1547. Beginn im Juli in Schwaben. Kaiser Karl V. hält Rain und Ingolstadt besetzt. Die Schmalkaldener vereinigen sich bei Donauwörth und ziehen gen Regensburg. Am 15. August bezieht der Kaiser westlich Ingolstadt Lager, die Schmalkaldischen erscheinen am 26. August zwischen Gerolfing und Gaimersheim. Am Morgen des 30. August beginnen die Schmalkaldischen mit der viertägigen Kanonade. Als niederländische Hilfstruppen eintreffen, ziehen sich die Schmalkaldener gegen Wemding zurück. Karl zieht donauaufwärts den Feinden nach. [Scheuerer] [Zurück]
205 SCHLACHT BEI MÜHLBERG (auch als Schlacht auf der Lochauer Heide bekannt): Das Heer Kaiser Karls V. besiegte am 24. April 1547 die Truppen des Schmalkaldischen Bundes. Der Führer der Protestanten, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, geriet in Gefangenschaft. Damit war der Schmalkaldische Krieg für den Kaiser gewonnen. [Wikipedia: Artikel "Schlacht bei Mühlberg“ http://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_bei_M%C3%BChlberg] [Zurück]
206 Hahn 1602 [Zurück]
207 Grimm: DWB [Zurück]
208 PKMS-6 S.1041f., 1068f.
Unter "Geschlechter welche das Indigenat dieses Landes nicht haben und doch darinn begütert sind" führt v. Gamm auf: "Mandelslohe, ein altes Braunschweigsches Geschlecht, welches sich im 16ten Jahrh. in die Ober= und Nieder=Sächsischen Branchen vertheilete, und von welcher lezteren sich der erste alhier 1679 seßhaft gemacht hat." [Gamm 1846]
Ein Bartold v. Mandelsloh war Kanzler des Markgrafen Johann / Hans v. Brandenburg in der Neumark und in der Lausitz. [Fontane http://www.literaturport.de/index.php?id= 50&no_cache=1&textid=-271917320] [Zurück]
209 MARIA V. ÖSTERREICH (1505-1558): Erzherzogin von Österreich, Prinzessin von Spanien und Königin von Böhmen und Ungarn aus dem Hause Habsburg. Nach dem Tod ihres Gemahls setzte ihr kaiserlicher Bruder sie 1530 als Statthalterin der Niederlande ein, was sie bis 1556 blieb. [Wikipedia: Artikel "Maria von Österreich“ http://de.wikipedia.org/wiki/Maria_von_%C3%96sterreich]
MARIA VON UNGARN (1505-1558): Königin von Ungarn und Böhmen; Tochter Philipps des Schönen, Enkelin Kaiser Maximilians I. Wurde auf dem Wiener Fürstentag 1515 mit Ludwig von Ungarn vermählt, vollzogen wurde die Ehe aber erst 1522. Nach dem Tod ihres Gatten bei Mohács 1526 versuchte sie als Statthalterin die Nachfolge ihres Bruders Ferdinand I. als König von Ungarn durchzusetzen und erwies sich als ebenso klug und durchschlagskräftig wie später als Statthalterin der Niederlande, zu der sie 1531-1556 von Kaiser Karl V., ihrem ältesten Bruder, bestellt wurde. Sie wendete sich gegen den Übergang der Kaiserwürde von Karl V. auf Ferdinand I. [aeiou Österreich Lexikon: Artikel Maria v. Ungarn“ http://aeiou.iicm.tugraz.at/aeiou.encyclop.m/m158598.htm] [Zurück]
210 WÜRTTEMBERGISCHE = GRUMBACHSCHE HÄNDEL: eine eher skurrile Episode in der Geschichte der ernestinischen Wettiner, die zur lebenslanger Festungshaft für Herzog Johann Friedrich II. den Mittleren von Sachsen-Coburg-Eisenach führen sollte. [Wikipedia: Artikel "Grumbachsche Händel“ http://de.wikipedia.org/wiki/Grumbachsche_H%C3%A4ndel] [Zurück]
211 REICHSACHT (auch ACHT) war eine in der Frühen Neuzeit vom König bzw. Kaiser unter Mitwirkung der Reichsgerichte verhängte Ächtung, die sich auf das ganze Gebiet des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation erstreckte. - 1519 zu seiner Wahl Zugeständnisse machen (Wahlkapitulation). Seitdem konnte er als Kaiser die Acht nicht mehr ohne die vorherige Durchführung eines Ächtungsverfahrens verhängen. Die Acht wurde in der Frühen Neuzeit vor allem verhängt bei Nichterbringen bestimmter wichtiger Reichssteuern, Majestätsverbrechen (crimen lesae maiestatis), Landfriedensbruch und Ungehorsam einer Partei in einem gerichtlichen Prozess (z.B. wegen Nichterscheinens, obwohl man durch das Gericht geladen wurde, oder wegen Nichthandelns, obwohl man durch das Gericht zu einer bestimmten Handlung aufgefordert wurde). Zu den bekanntesten Persönlichkeiten, die mit der Reichsacht belegt wurden, zählen 1512 u. 1518 Götz von Berlichingen erst wegen Räuberei, dann wegen erpresserischen Menschenraubs, 1521 Martin Luther und seine Anhänger im Wormser Edikt wegen Ketzerei und Kirchenspaltung, 1546 Johann Friedrich I. von Sachsen und Philipp I. von Hessen im Zuge der Auseinandersetzung um den Schmalkaldischen Bund, 1566 Wilhelm von Grumbach wegen Landfriedensbruchs. [Wikipedia: Artikel "Reichsacht“ http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsacht] [Zurück]
212 Grumbach 1563a; Grumbach 1565a; Grumbach 1565b; Mandelsloh 1566; Grumbach 1566; Sachsen 1566 [Zurück]
213 Grumbach 1563b [Zurück]
214 Göpfert [http://www.cocoa.de/news/2004_04/07/goepfert1.htm] [Zurück]
215 Nach: Becker 1837 S.211ff., Göpfert http://www.cocoa.de/news/2004_04/07/ goepfert1.htm und Barthel 1958 [Zurück]
216 BERGEN (Hennegau), deutsche und niederländische Bezeichnung der Stadt Mons in Wallonien, Belgien.
MONS: Im niederländischen Befreiungskrieg wurde es 1572 vom Prinzen Ludwig von Nassau genommen, aber noch in demselben Jahr von den Spaniern wiedererobert und sowohl gegen Coligny als gegen den Prinzen von Oranien behauptet. [Wikipedia: Artikel "Mons“ http://de.wikipedia.org/wiki/Mons und Mons (Hainaut) http://fr.wikipedia.org/wiki/Mons_%28Hainaut%29] [Zurück]
217 AUGUST v. Sachsen(1526-1586): nannte sich selbst Augustus, wurde im Volk an seine landesväterliche Stellung angelehnt Vater August genannt, war von 1553 bis zu seinem Tod Kurfürst von Sachsen. Er folgte seinem ohne männliche Erben gefallenen Bruder Moritz auf den Thron. [Wikipedia: Artikel "August (Sachsen)" http://de.wikipedia.org/wiki/August_%28Sachsen%29] [Zurück]
218Könige von Frankreich in der 2. Hälfte des 16. Jh.:
Heinrich II. [v. Valois] (1519-1559) König von Frankreich 1547-1559
Franz II. [v. Valois] (1544-1560) König von Frankreich 1559-1560
Karl IX. [v. Valois] (1550-1574) König von Frankreich 1560-1574
Heinrich III. [v. Valois] (1551-1589) König von Frankreich 1574-1589
Heinrich IV. [v. Bourbon] (1553-1610) König von Frankreich 1589-1610 [Zurück]
219 Hahn 1607: Philipp Hahn / Philip Han: Christliche Leichpredigt ... [Leichenpredigt auf Barbara von Mandelsloh, geb. von Bodenhausen (1533-13. Juni 1607)] Magdeburg 1607 [Zurück]
220 D-06295 Hedersleben im Mansfelder Land (nicht verwechseln mit 06458 Hedersleben/Selke bei Aschersleben). Wikipedia: Artikel "Hedersleben (Mansfelder Land)“ http://de.wikipedia.org/wiki/Hedersleben_%28Mansfelder_Land%29
"Durch zahlreiche Umbauten in den verschiedenen Jahrhunderten bekam das Gotteshaus sein einzigartiges Gesicht. So wurden bereits im 16. Jahrhundert Veränderungen vorgenommen, davon zeugt ein Stein - wie ein Grenzstein geformt - über der Tür, die von der südlich gelegenen Wendeltreppe auf die Patronatsloge der Kirche führt, auf dessen Fläche zu lesen ist: 1587 HEDERSLEBEN - E.V.M.OB. (Ernst v. Mandelsloh - Oberst) Herr im Amt Hedersleben im Jahre 1587. In diesen Jahren erfuhr die Kirche umfangreiche Erweiterungen. [Hedersleben/Kirchen http://www.hedersleben-online.de/Kirchen/unter-index.htm] [Zurück]
221 Hedersleben/Geschichte http://www.hedersleben-online.de/Geschichte/unter-index.htm [Zurück]
222 Hahn 1603 [Zurück]
223 Dehio 1974, S.278 [Zurück]
224 Koch 1815 S.44f. [Zurück]
225 Amtsrechnung 1584/85, Botenlohn: Aus befehlich des wohlgeborenen meines gnädigen herrn Albrecht Georgen ist Anebeutell (aus Adenbudel entstanden) mit briefen nach Magdeburg abgeschickt, sich daselbst zu erkundigenn, ob dem geschrei nach die comturs reiter und knechte angenommcn, den 27. Jan. botenlohn u. stilleger ihm gezahlt 18 gr. [Jacobs] [Zurück]
226 Acta gräfl. H.-A. A.38. Am 18.03.1585 schrieben sie an Herzog Julius v. BS, sie seien vorgestern wieder in WR angekommen [Zurück]
227 Vgl. Kettner 1710 S. 155; Zeitfuchs 1717 S.94f.; Kratzenstein 1718 S.314: 1584 ist der commentur zu Langeln Otto v. Blanckenburg gefangen aufs Schloss geführet, aber graf Albrecht und graf Wolf Ernst dieserwegen von schloss Quedlinburg nach Dresden geführt und gefangen gesetzet. [Jacobs [Zurück]
228 Geschehen uffm hause Wernigeroda am sonntag Invocavit, anno 1585, in dem Aktenstück Teutschmeister gegen Stolberg de relaxando captivo. B.71,1 Bl.34. [Jacobs] [Zurück]
229 Brückner 2002 S. 155-160. Die Fußnoten wurden vom Verfasser übernommen und mit [Brückner] gekennzeichnet; kursiv gedruckte Zitate aus Dokumenten des 16. Jh. wurden der heutigen Schreibweise angeglichen [Zurück]
230 Entgegen allen bisherigen Behauptungen, dass Caspar Tryller nicht zur derjenigen Familie Tryller gehört, die ihre Ursprünge auf den Köhler zurückführt, der 1455 maßgeblich an der Befreiung des Prinzen Albrecht von Sachsen im Wald bei Grünhain beteiligt war, vgl. u. a. Linder (1927), kann der Verfasser aufgrund der Auswertung zeitgenössischer Leichenpredigten (LHASA, MD, Rep. Slg. 6 V d 3 Et Nr. 45, 348 und 360) den Beweis erbringen, dass doch ein familiärer Zusammenhang besteht. Tryller war bis 1586 als Amtsschösser in Sangerhausen tätig, nach ihm übernahm sein Sohn Michael Tryller dieses Amt. [Brückner] [Zurück]
231 Zu den Auseinandersetzungen mit Georg von Kutzleben und seinen Erben, die den Grafen zu Stolberg die enorme Summe von 5. 000 Goldgulden geliehen hatten und wegen der Verschuldung der Stolberger mit Hilfe des Herzogs Erich von Braunschweig ihre Einsetzung in das Amt Hohnstein erreicht hatten, vgl. insbesondere LHASA, MD, Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. A 18 Fach 1-4 Nr. 54. [Brückner] [Zurück]
232 SHStA Dresden, Loc. 8431/2 Der Grafen zu Stolberg und Hohnstein und ihrer Bedienten gefängliche Verhaftung und wie sie auf einen Revers von Ihro Kurfürstlichen Gnaden, Herzog August von Sachsen, wieder entlaßen worden, 1584-1585. [Brückner] [Zurück]
233 Tatsache ist, dass die Grafen Albrecht Georg und Wolf Ernst zu Stolberg am 28. Oktober 1584 Ciliax vom Harz zu ihrem Kriegsrat mit einem Jahresgehalt von 50 Taler ernannten. Damit beschritten sie Neuland, denn einen Kriegsrat hatte es zuvor allem Anschein nach in der frühneuzeitlichen gräflichen Verwaltung noch nicht gegeben. LHASA, MD, Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. C unverz. Anhang ( 1585, Ciliax vom Hartz Quitanz über 25 Taler Besoldung ). [Brückner] [Zurück]
234 Undatiertes Schreiben im SHStA Dresden, Loc. 8431/3, Bl. 4v-5r. [Brückner] [Zurück]
235 Zu dessen Biografie vgl. u. a. die Personalia in seiner Leichenpredigt, LHASA, MD, Rep. Slg. 6 V d 2 Nr. 857. [Brückner] [Zurück]
236 LHASA, MD, Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. A 38 Fach 7-12 Nr. 11, unfol. [Brückner] [Zurück]
237 Kopien der Briefe vom 4. und 9. Januar 1585 in der Akte LHASA, MD, Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. A 38 Fach 7-12 Nr. 11, unfol. [Brückner] [Zurück]
238 SHStA Dresden, Loc. 8431/3, Bl. 67. [Brückner] [Zurück]
239 SHStA Dresden, Loc. 8431/3, Bl. 69. [Brückner] [Zurück]
240 LHASA, MD, Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. A 38 Fach 7-12 Nr. 11, unfol. [Brückner] [Zurück]
241 Der Brief erreichte Graf Albrecht Georg erst am 31. Januar 1585 in Quedlinburg, als er bereits festgenommen worden war. Das geht aus seiner Aussage im Gefängnis auf der Burg Hohnstein (Elbsandsteingebirge) vom 28. Februar 1585 hervor, vgl. LHASA, MD, Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. A 38 Fach 7-12 Nr. 11, unfol. [Brückner] [Zurück]
242 Der Amtsschösser Caspar Tryller aus Sangerhausen bedankte sich am 21. Januar 1585 beim Rat der Stadt Nordhausen für die Gefangennahme des gräflichen Schössers, vgl. LHASA, MD, Rep. H Stolberg- Wernigerode H. A. A 38 Fach 7-12 Nr. 11, unfol. [Brückner] [Zurück]
243 SHStA Dresden, Loc. 8431/3, Bl. 97. [Brückner] [Zurück]
244 ANNA ZU STOLBERG: Tochter des Grafen Heinrich zu Stolberg (1509-1572) und der Gräfin Elisabeth von Gleichen (1578). Während Graf Heinrich als geistlicher Würdenträger in Köln weitreichende Pläne zur Reformation des dortigen Erzstiftes hatte und daher 1546 vom päpstlichen Nuntius vom Dienst suspendiert wurde, war seine Frau bis zum Zeitpunkt der Eheschließung im Jahre 1556 Dechantin des Stifts Quedlinburg., als Äbtissin des kaiserlich freiweltlichen Stiftes Quedlinburg persönlich teilzunehmen. [Brückner] [Zurück]
245 Seit 1581 Herr auf dem Klostergut Hedersleben im heutigen Landkreis Mansfelder Land [Brückner] [Zurück]
246 LHASA, MD, Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. A 38 Fach 7-12 Nr. 11, unfol. [Brückner [Zurück]
247 Bericht von Caspar Tryller vom 5. Februar 1585 aus Leipzig an den Kurfürsten August von Sachsen. SHStA Dresden, Loc. 8431/3, Bl. 128 [Brückner] [Zurück]
248 Während die Briefe, die die Grafen zu Stolberg in Quedlinburg am 29. Januar und 2. Februar 1585 geschrieben haben, wohl mit Hilfe der Äbtissin Anna aus dem Schloss Quedlinburg geschmuggelt werden konnten, sind die in Merseburg am 4. Februar 1585 verfassten Schreiben der Stolberger Grafen, so u. a. an den Herzog Julius von Braunschweig-Lüneburg, von kursächsischer Seite abgefangen worden. Diese Schriftstücke dienten später als Beweismittel gegen die Grafen. Ein Teil dieser Briefe befindet sich als Konzept in der mehrfach genannten Akte LHASA, MD Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. A 38 Fach 7-12 Nr. 11, unfol. und SHStA Dresden, Loc. 8431/3, Bl. 128r. [Brückner] [Zurück]
249 SHStA Dresden, Loc. 8431/3, Bl. 140-145; LHASA, MD, Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. A 38 Fach 7-12 Nr. 11, unfol. [Brückner] [Zurück]
250 Ebenda [Brückner] [Zurück]
251 Er war der Erbe des obengenannten Georg von Kutzleben, dem aufgrund der gräflichen Schulden Rechte am Amt Hohnstein verbrieft worden waren. [Brückner] [Zurück]
252 Die Frage stellt sich, wie Kursachsen solche sehr privaten Details vom Stolberger Hof wissen konnte. Es stellte sich heraus, dass einer der vertrautesten Beamten des Grafen Albrecht Georg zu Stolberg, Dr. Valentin Meder, als Spion für Kursachsen gearbeitet hat. Erst nach dem Tode des Grafen kam dies ans Tageslicht. Die Grafen zu Stolberg führten daraufhin einen Prozess gegen Dr. Meder am Reichskammergericht, nachdem derselbe bei Kurfürst August von Sachsen Ansprüche auf das Erbe des 1587 verstorbenen Grafen Albrecht Georg zu Stolberg geltend machte, vgl. LHASA, MD, Rep. A 53 S Nr. 229. [Brückner] [Zurück]
253 FOHRENTEICH: forellenteich [Grimm: DWB] [Zurück]
254 LHASA, MD, Rep. H Stolberg-Wernigerode H. A. A 38 Fach 7-12 Nr. 11, unfol. [Brückner] [Zurück]
255 Er musste seinen 69. Geburtstag am 2. März 1585 innerhalb der Gefängnismauern verbringen. [Brückner] [Zurück]
256 SHStA Dresden, Loc. 8441/8, unfol. [Brückner [Zurück]

Alle Rechte der - auch auszugsweisen - Vervielfältigung zum Zweck der kommerziellen Verbreitung beim Verfasser.

Deutscher Orden

Ballei Sachsen im 16. Jh.

Johann v. Lossow

Otto v. Blanckenburg

Nachruhm und Nachlass
1. Kindheit, Jugend, erste Mannesjahre
2. Ritterbruder und Komtur des Deutschen Ordens
2.1. Ottos Aufstieg in der Ballei Sachsen
2.2. Nachbarliche Irrungen
2.3. Die Prozesse des Komturs
2.4. Aus Irrungen wird eine Fehde
2.5. Der Friedensvertrag von Wernigerode 1589
2.6. Ehrenvoller Abschied vom Orden
3. Erbgesessen auf Schlepkow und Hildebrandshagen

Gegenständliche Quellen
Archivalien
Abkürzungen und Literaturquellen zum Text
Alle Anmerkungen

Archive

Urkunden

Literatur

Denkmäler

Abkürzungen und Sigel

e.imwinkel@web.de

Letzte Änderung 08.09.2007

vorige Seite Vollständiges Inhaltsverzeichnis nächste Seite