Ernst Herbsts gesammelte Regesten, Urkunden, Texte, Vorträge und Erzählungen zur
Geschichte der Deutschordensritter in ihrer Ballei Sachsen

Otto von Blanckenburg (1535-1605)
Landsknecht, Ordensritter und Junker


2. Ritterbruder und Komtur des Deutschen Ordens

2.2. Nachbarliche Irrungen

2.2.1. Konflikt mit einer Witwe

Die wohl erste juristische Auseinandersetzung, die der neue Komtur v. Blanckenburg 1571 um Rechte der Kommende Langeln führte, schien einen alten Streit gütlich zu beenden. Landkomtur Lossow informierte darüber im September 1575 den Hoch- und Deutschmeister.

Dokument 1:
Der ordensherrn in der balley Sachsen bericht, wie es um dieselbe heute beschaffen und welche beschwerungen sie haben.
Ein Blatt des Berichts ist im Laufe der Jahrhunderte verschwunden, es geht darin um die Kommende Langeln wie auch noch auf der folgenden Seite:
    Nach derselben [vermutlich der Komture Sehl und Gamm] absterben haben sich zwei freunde der witwe in den handel geschlagen und solche gebrechen zwischen der witwe und dem komtur in beisein und mit zutun herrn Otten v. Blanckenburgs und des herrn lizenziaten Hermann Jäger, des ordens gewesenen seligen syndikus , in der güte beigelegt und vertragen, auch darüber einen schriftlichen vertrag aufgerichtet und denselben allenthalben versiegelt und unterschrieben.
    Und der komtur hat auf solchen vertrag etliche jahre den zehnten von den gerodeten äckern empfangen und auf des ordens hof führen lassen, aber hernach hat sich die witwe unterstanden, durch allerlei gesuchten schein den vertrag anzufechten und umzustoßen, ist auch zugefahren und hat das zehntkorn weggeführt.
    Darüber hat sich der komtur am fürstlichen hofe zu Wolfenbüttel wieder beklagt und allda eine tageleistung [Verhandlung] ausgebracht, und ist der aufgerichtete vertrag durch die fürstlichen räte konfirmiert und bestätigt und darin auferlegt worden, den komtur mit dem zehntkorn von dem gerodeten land gewähren zu lassen. Es hat auch der herr komtur das zehntkorn in dieser ernte empfangen.
    Von solchem bescheide der fürstlichen räte hat die witwe an das kaiserliche kammergericht appelliert und gibt vor, die sache daselbst auszuführen. Da solches nun geschehen sollte (was man noch nicht wissen kann, weil noch keine citationes oder andere prozesse vom kaiserlichen kammergericht anher gelangt) wird dienstlich und fleißig gebeten, dass unser gnädigster herr sich der sachen annehmen und sie am kaiserlichen kammergericht defendieren lassen wolle. So sollen seiner fürstlichen gnaden die copie des vertrages auch zugeschickt werden, was itzo nicht geschehen können, weil der herr comtur solches alles bis anhero bei sich behalten hat und in drei wochen nicht einheimisch gewesen ist.

2.2.2. Zwanzig Jahre Streit mit den Wernigeröder Grafen

Die größten Probleme - vielleicht auch den größten Spaß - bereiteten Otto v. Blanckenburg und seinem Chef Lossow die Auseinandersetzungen in einem Kleinkrieg mit den Grafen v. Stolberg zu Wernigerode, praktisch gegen deren Amtsleute und Untertanen.
Protestantische Fürsten hatten sich im Verlaufe der Reformation, die ja nur zum Teil - und wohl nicht einmal zum größten - eine Angelegenheit der Religion und des Glaubens war, mit einigem Erfolg Rechte und Güter von Klöstern und auch von Deutschordenskommenden angeeignet. So konnte es die Ritterbrüder der Ballei Sachsen kaum überraschen, dass die Grafen v. Stolberg versuchten, sich die Kommende Langeln anzueignen, die an ihr Territorium grenzte.

Die Ordensmänner konnten sich auf gewichtige Dokumente berufen: Kaiser Maximilian II. hatte im Jahre 1566 die Privilegien bestätigt und erneuert, die sein Onkel, Kaiser Karl V., im Jahre 1541 dem Deutschen Ordens zugestanden hatte. Der Orden genoss das Exemtionsrecht - er stand mit seinen Personen und Gütern außerhalb der Herrschaft und der Gerichtsbarkeit der Landesherren, er blieb direkt dem Kaiser unterstellt. Deshalb musste jeder Rechtsstreit zwischen dem Komtur zu Langeln und den Grafen vor dem kaiserlichen Kammergericht in Speyer ausgetragen werden.

Die Grafen hatten einen direkten Zugang zum Kammergericht, der Komtur musste den Dienstweg einhalten: über den Landkomtur nach Einschaltung des Ordenssyndikus zum Hoch- und Deutschmeister. Man ahnt, wie der Krieger Blanckenburg über diese Bürokratie dachte, er, der in seinem bisherigen Leben alle Auseinandersetzungen mit der Waffe führte und dabei keinen Respekt vor hohen Herren geschweige denn vor Leuten der Feder gehabt hatte.

Der Streit zwischen den Grafen v. Stolberg zu Wernigerode und dem Komtur Otto v. Blanckenburg dauerte fast zwanzig Jahre, er war am Ende zu einer regelrechten Fehde ausgeartet. Kriegsgründe wurden schon 1570/71 in Klagen der Ritterbrüder und des Landkomturs aufgeführt, als Lossow und Blanckenburg ihre Ämter im Orden gerade übernommen hatten.
Die Kriegsursachen lagen freilich tiefer und sind nicht eindeutig zu rekonstruieren- das war damals nicht anders als heute.

In der Ballei Thüringen war der Deutsche Orden auf den Hund bzw. auf die Grafen v. Barby und v. Hohenlohe gekommen und die Kommenden standen vor der Privatisierung. Gleichzeitig war nach dem Ableben Heinrich Gamms, des Landkomturs und Komturs zu Lucklum, Bergen und Langeln und Hans v. Lattorffs, des Komturs zu Buro und Aken, in der Ordensprovinz Sachsen eine verjüngte Mannschaft angetreten die bereit war, sich für Erhalt und Aufschwung ihrer Ballei einzusetzen. Dazu ging sie alle möglichen Kompromisse in Glaubens- und Moralfragen ein. Man nahm am landesüblichen, also protestantischen Gottesdienst teil, versteckte die Kette mit dem Ordenskreuz unter der Kleidung und legte den Ordensumhang nur hinter den Mauern der Kommenden an. Man interpretierte das Keuschheitsgelübde als Gelübde der Ehelosigkeit und hatte gegen Köchinnen oder Haushälterinnen mit Kindern der Komture nichts Erhebliches einzuwenden. Aber wenn Ritterbrüder heirateten oder wenn die Rechte des Ordens an Eigentum und Einkommen von Ordensmitgliedern oder von Leuten außerhalb des Ordens angegriffen worden, gab es keinerlei Zugeständnisse.


2.2.3. Alte Rechnungen des DO mit dem Hause Braunschweig

Es scheint, dass Heinrich Gamm, Landkomtur der Ballei Sachsen und Komtur zu Langeln und Lucklum in einer Person und damit Lossows und Blanckenburgs vorfahr, sich für die Interessen des Ordens nicht so energisch eingesetzt hatte wie für die Interessen seiner mit Beates seiner köchin erzeugten kinder mit namen Davit und Elias und Heinrich. Denen kaufte er vom Kloster Ilsenburg eine Wiese und pachtete für sie von der Stiftskirche St. Silvestri und Georgi zu Wernigerode einen Holzberg auf vierzig Jahre .
Wir finden Heinrich Gamm als Komtur zu Bergen in den Jahren 1551 und 1552, dann wurde Bergen verpachtet.
Zu Langeln und Lucklum ist er als Komtur in den Jahren von 1554 bis 1570 nachgewiesen.
1563 wurde er Balleiverwalter, das Generalkapitel des Ordens hat ihn nicht als Landkomtur gewählt - ob sein anstößiger Lebenswandel, sein lascher Katholizismus oder einfach sein schnelles Ableben dafür die Ursache waren, bleibt ungeklärt.
1568 hat er das gesamte Ordensgut in Langeln an Curt Pipegrop aus Wernigerode auf drei Jahre verpachtet.

Gamm war kein Wunschkandidat Herzog Heinrich des Jüngeren von Braunschweig gewesen. Am 17.01.1563 schrieb der Herzog Deutschmeister Wolfgang, vor Jahren sei Georg Sehl

    mit der Landkomturei der ballei in Sachsen teutsches ordens Lucklum, in unserm fürstentum gelegen, belehnt worden. Sehl habe sich in allem seinen tun so gehalten, erzeiget und bewiesen, dass er uns gar wohl zu leiden gewesen, weshalb er ihn auch für unsern landrat bestellt und letztlich zu unserm hofrichter gemacht habe. Nachdem Sehl vor einigen tagen mit tod abgegangen, schlüge er als Kandidaten für die Nachfolge seinen Kämmerer vor, einen vom adel mit namen Claus Wilhelm von Wangen, den wir nun lange jahre in unserer kammer gehabt und noch haben. Der sei auch fremder sprachen ziemlich erfahren.
Die Ritterbrüder der Ballei Sachsen - unter ihnen schon der Egelnsche Amtshauptmann Lossow, noch ohne Kommende - und Deutschmeister Wolfgang erteilten dem Ansinnen des Herzogs mit dem Hinweis auf die Ordensstatuten eine höfliche, aber bestimmte Absage. Am 08.03.1563 schrieb Herzog Heinrich einen zweiten ziemlich kleinlauten Brief, in dem er seinen Vorschlag zurücknahm und erklärte, er habe mit der Empfehlung v. Wangens keineswegs gegen die Ordenssatzung verstoßen wollen.
Als Heinrich Gamm im Jahre 1571 starb, war Herzog Heinrich schon tot, seit 1568 regierte Herzog Julius. Wie wir schon sahen, hatte der aus den Fehlern des Vaters im Umgang mitr dem Orden nichts gelernt, auch er wollte sich in die Wahl des Landkomturs oder die Berufung eines Verwalters einmischen und auch er blitzte beim Deutschmeister ab.

2.2.4. Die Klagen der Deutschordensherren

Aus der Sicht des Landkomturs war die Ursache des Konflikts der Eingriff der Grafen in alte Rechte ihr Endziel die Aneignung der Kommende mit allen Rechten und Gürern. Am 15.02.1578 - beim Deutschmeister Heinrich v. Bobenhausen eingegangen am 24.02.1578 - übersandte der Landkomtur Lossow das

Dokument 2:
    Beschwernis des Hauses Langeln contra Grafen von Stolberg
    Was Otto von Blanckenburg an mich artikelsweise verzeichnet hat ergehen lassen wegen etlichen zunötigungen und unfriedlichen eingriffen, so dem ordenshofe Langeln von den grafen von Stolberg bis daher begegnet und noch täglich widerfahren, dessen haben euer fürstliche gnaden aus hierbei verschlossenem [beigefügtem] Verzeichnis gnädigst zu ersehen.
    Ob er nun wohlgedachte grafen solcher unleidlichen eingriffe und zunötigung halber zu etzlichen malen, beide mündlich und durch schriften, hat ersuchen lassen und um abschaffung solcher tätlichen eingriffe und die ansuchung [Ansetzung eines Schieds-]tages dazu gebeten, hat er doch bis daher von ihnen keinen endlichen bescheid erlangen können, viel weniger, dass solche unleidlichen eingriffe hätten abgeschafft und alles missstandene unheil in der güte beigelegt und vertragen werden mögen. Welches dann alles zur verzögerung der sachen und erregung mehrers widerwillens gereicht hat, weil dann mir an ordens statt in solche geübten eingriffe von den grafen zu gedulden die länge nicht gebühren will. Wüsste es auch nicht zu verantworten. Und gleichwohl dem hofe Langeln von den grafen in verzeichneten artikeln von tag zu tage heftiger eintrag wiederkehret, dadurch dann der hof ganz merklich an dem seinen verschmälert und geringert wird. Und wenn ihnen von euer fürstlichen gnaden nicht durch ordentliche mittel solche gewehrt und gesteuert würden, wollten die grafen benannten hof mit der zeit wohl ganz und gar zu sich reißen und zu eigen machen. - Derentwegen geht an euer fürstliche gnaden mein untertäniges und fleißiges bitten, euer fürstliche gnaden wollen die aufgezeichneten artikel mit gnaden erwägen und darin dieser ballei gnädigst einhalten helfen, ein kaiserliches ernstes mandat wider wohlgedachte grafen von Stolberg ausbringen, darin ihren gnaden bei einer poen ernstlich mandiert und auferlegt werden möge, dass sie von solchen unleidlichen eingriffen und schmälerungen des hofes abstehen, dieselben gerechtigkeiten dem orden wieder einräumen und wie von alters her geschehen damit gewähren lassen müssen. - Da dann die grafen den orden darum zu recht nicht können unbesprochen lassen, wollen wir ihnen rechtes nicht vor sein, sondern die sache zu ordentlichen rechten wider sie gedeihen lassen und auch auszuführen erbieten. Mit nochmaliger fleißiger bitte, euer fürstliche gnaden wollen diese sache in gnaden erwägen, und darin euer fürstlichen gnaden ratsames bedenken mitteilen.
    Datum auf dem ordenshofe Bergen 15 Februarii Ao 1578
    Euer fürstlichen gnaden schuldiger und ganz williger
    Hanß von Lossow,
    deutsches Ordens in der Balley Sachsen landkomtur.

    Die Zunötigungen und unleidlichen einträge, so von den grafen von Stolberg dem ordenshofe Langeln bei meines herrn Otto v. Blanckenburg zeiten begegnet, sind wie folgt.

    1. Erstlich wird dem orden das tannenbauholz auf des ordens holz am Harze, der Pagenberg genannt, genommen und durch die vögte heftig verwüstet, welches doch vom orden von alters her aufgehegt, vögte darauf gehalten und auch zu des ordens besten nach ihrem gefallen genutzt und gebraucht haben.

    2. wird des ordens vieh von der gemeinen koppelhut zwischen Waterlehr und Langeln von pfingsten an bis auf Johannis von der allgemeinen bauernschaft zu Waterlehr mit gewalt zurückgeschlagen, da doch der orden von alters her mit seinem viehe gehütet und die drift gehabt.

    3. wird die gemeine koppelhut in den Kreyennestern vor Schmatzfeld, da der orden von alters her zu hüten fug gehabt und auch noch mit neu erbauten äckern und wiesen zu machen, durch die vögte heftig geschmälert.

    4. wird dem orden der zehnt von acht kornzehntfreien hufen genommen und weggeführt, das vormals auch nicht geschehen ist.

    5. bin ich an den orten, da ich von ordens wegen zu jagen befugt, auch meine vorfahren je und allerwege gejagt haben, von den vögten unversehens überfallen und mir mein hasengarn von ihnen genommen worden.

    6. wird die rechnung von der kirche zu Langeln durch dazu von den grafen von Stolberg verordnete allein genommen, welches vormals auch nicht gewesen, sondern die ordensperson, so den hof Langeln innegehabt, allein mit dazu gezogen worden.


2.2.5. Der Fall Pipegrop

Zwischen dem Deutschen Orden und dem Wernigeröder Bürger Kurt Pipegrop gab es einen jahrelangen Streit, der seine Spuren in einem Aktenkonvolut im Wernigeröder Archiv hinterlassen hat. Eduard Jacobs , der verdienstvolle Hofarchivar des Grafen Otto v. Stolberg-Wernigerode, hat in dem von ihm zusammengestellten Urkundenbuch der Kommende Langeln die Auseinandersetzungen zwischen den Grafen und dem Komtur aufgezeichnet. Sein ausführlicher Bericht bestätigt die alte Weisheit, dass auch ein gewissenhafter Forscher kein sachliches Lied des Herren singen kann, dessen Brot er isst.
Jacobs stellt fest, dass es zwischen den Grafen und den Komturen immer ein gutes Verhältnis gegeben habe - was durchaus zu bezweifeln ist, aber den gewünschten Kontrast zu den erzählten Untaten des Komturs v. Blanckenburg abgibt - und fährt fort:
    Dieses gute Verhältnis änderte sich aber, als ums Jahr 1570 in der Person Ottos v. Blanckenburg eine Persönlichkeit zur Würde eines Komturs befördert wurde, mit der eine ordentliche Obrigkeit auf friedlichem Wege nicht auskommen konnte. Sein Bruder Jacob, Erbsass auf Hildebrandshagen, war kursächsischer Hauptmann und hatte gegen ein großes Darlehn das 1541 von den Grafen zu Mansfeld eingezogene Kloster Wiederstedt in Pfandbesitz bekommen.
    Gleich beim Antritt seines Komturamts strengte Otto v. Blanckenburg einen Prozess an, auf den wir schon deshalb hinweisen müssen, weil er über die damaligen Verhältnisse des Hofes Aufklärung gibt. Der vorige Komtur Heinrich Gamm hatte sich nämlich veranlasst gesehen, den Ordenshof einem wernigerödischen Ackerbürger Curt Pipegrop 1568 für 400 Thaler jährlich miet- oder meierweise einzutun. Nach Ablauf der Pachtzeit wurde über Pipegrop wegen übler Wirtschaft, Verderbung der Äcker und des Inventars geklagt. Als es mit Gamm zu Ende ging, wurde unter Vermittlung des gräflichen Hauptmanns Dietrich v. Gadenstedt und des Amtsschössers Simon Gleissenberg ein friedlicher Vergleich getroffen. Otto v. Blanckenburg behauptete jedoch, er habe dagegen protestiert und begann daraufhin den Prozess, nachdem ihm Hans v. Lossow, der den Ordenshof zuerst einbekommen, denselben abgetreten hatte und zurückgetreten war.

Ein Beleg für Lossow als Komtur zu Langeln ließ sich nicht finden. Wenn er nach dem Tode Gamms von seinen Ritterbrüdern zum Balleiverwalter bestimmt wurde, könnte er in dieser Eigenschaft die Interessen des Ordens und der Kommenden vertreten haben.

Wenn bei den auf dem Rathaus zu
    Wernigerode am 13.05.1572 gepflogenen Verhandlungen alle vier Zeugen dem klagenden Komtur zustimmten, so werden wir diesem Ergebnis einen zu großen Wert nicht beilegen dürfen, denn die Zeugen gehörten nicht nur alle vier - es waren Hans v. Lossow, Landkomtur der Ballei Sachsen zu Bergen, Ernst v. Lattorff [Komtur zu Buro], Wilhelm v. Poschwitz zu Altenburg im Fürstentum Anhalt und Jacob v. Blanckenburg auf Wiederstedt - dem Orden bzw. dem Stande und der Partei des Klägers an, sondern es war darunter sogar des Klägers eigener Bruder. Als Rechtserfahrener leitete die Verhandlung Valentin Krüger, Gerichtssekretär der Stadt Braunschweig. Dass der Deutsche Orden in seinen Streitigkeiten sein Recht durch das Zeugnis seiner eigenen Ordensbrüder bewähren lassen durfte, war ein von [Papst] Alexander IV. erteiltes päpstliches Privilegium.
    Wir werden uns um so mehr hüten müssen, einem auf solchen Rechtsgrundsätzen ruhenden Urteile zuzustimmen, als wir den bisherigen Pächter des Ordenshofs noch später als Verwalter des Vorwerks Schmatzfeld im Vertrauen der gräflichen Herrschaft finden.
    [Fußnote]
Hier scheint eine Verwechslung vorzuliegen. In den
    Acta in sachen des komturen von Langeln Otto v. Blanckenburg, klägers, wider Curdt Pipgroppen [Pipegrop], verklagten, in puncto verschiedener forderungen aus dem frühern besitz des ordenshofes (1588-1590)
wird in einem Dokument aus dem Jahre 1588 - nicht 1572; auch unter den Regesten und Urkunden im Urkundenbuch von Jacobs wird keine Urkunde über einen Prozess im Jahre 1572 aufgeführt - als Leiter der Verhandlung der
    edle, gestrenge und ehrenfeste Curt Edler v. Berlebsch [Berlepsch] auf Tannsbrück und Eichennzell , sächsischer verordneter oberaufseher in der grafschaft Mansfeldt
und als Kläger der Komtur Otto v. Blanckenburg genannt.
Vier Zeugen sind identisch mit den von Jacobs aufgezählten:
    Hans v. Lossau Landkomtur zu Bergen im Stift Magdeburg,
    Jacob v. Blanckenburg zu Wederstedt
    [Wiederstedt] Grafschaft Mansfeld,
    Ernst v. Lattorff
    [zu Klieken]im Fürstentum Anhalt,
    Wilhelm v. Peschwitz bei Altenburg
Als weiteren Zeuge - nicht als Leiter des Verfahrens - finden wir
    Valentinus Krüger, Gerichtssekretarius der Stadt Braunschweig.

Krüger war seit 1571 der Syndikus des Deutschen Ordens in der Ballei Sachsen und musste selbstverständlich als Rechtserfahrener an einer so wichtigen Verhandlung teilnehmen.
Die Beziehungen zwischen denen v. Berlepsch und dem Deutschen Orden waren längst verjährt. Am 01.11.1518 hatte ein Heinrich v. Berlepsch dem Statthalter der Ballei Sachsen Friedrich v. Reiffenberg einen Revers unterschrieben:

    Ich, Henrich v. Berlebschen [Berlepsch], Bruder deutschen ordens, jetzund hauskomtur zu Langeln.
Im Prozess von 1588 wurde auch eine schriftliche Zeugenaussage zur Kenntnis genommen.
Am 05.11.1588 schickte der Magdeburger Dompropst eine vom Notar Peter Ratmann beurkundete Zeugenaussage des Henning Bauser, ungefähr 60 Jahre alt.
Bauser hatte dem Komtur Otto v. Blanckenburg 13 Jahre lang als haushalter gedient - wohl als Verwalter, der die Aufgaben wahrnahm, die ein Hauskomtur zu erledigen hatte, wenn für dieses Amt kein Ritterbruder zur Verfügung stand.
Bauser beurteilte den Zustand der Pferde des gepachteten Ordensgutes, die Pipegrop als Pächter angeblich zugrunde gerichtet hatte. Otto v. Blanckenburg hatte den Zeugen benannt.
Bauser war ein Untertan des Administrators des Erzbistums Magdeburg Joachim Friedrich , Herzog zu Schlesien, Liegnitz und Brieg, Dompropst zu Magdeburg, und wohnte zu Crackaw - wahrscheinlich im Dorf Krakau, jetzt Stadtteil von Magdeburg, nicht in der damaligen polnischen Hauptstadt.

Ernst v. Lattorff war 1588 schon seit neun Jahren in Unehren aus dem Orden und aus seiner Kommende Buro verjagt worden, weil er geheiratet und der Ordensobrigkeit den Gehorsam verweigert hatte. Aber das ist eine andere Geschichte, die hier nur insofern Beachtung verdient, als Lattorff kaum als Freund der beiden Ordensbrüder Lossow und Blanckenburg bezeichnet werden kann, die seinen Ausschluss aus dem Orden am energischsten betrieben hatten.

Die Auseinandersetzungen zwischen Blanckenburg und Pipegrop waren nicht nur ein Streit um die Pacht, sondern auch um den Zehnten.

Eduard Jacobs fand in seinem Archiv ein Aktenstück über den Langelnschen Zehnten 1572 und die folgenden Jahre154. Darin gibt es für das Jahr 1580 ein
Beschwernis des Hauses Langeln contra Grafen von Stolberg Dokument 3:
    Verzeichnis der äcker, so der komtur zu Langeln zehntfrei behalten.
    [Sommergetreide]
    12 morgen mit gerste über dem Stadtweg
    2 morgen mit gerste auf dem Altfelde
    30 morgen mit hafer bei der Schmatzfelder lehmkuhle
    20 morgen mit hafer auf dem Silstedter wege
    [64 Morgen]
    In winter[getreide]
    41 morgen gerste, weizen, rübensaat an der Mersecke
    15 morgen auf dem Rotlande mit roggen
    15 morgen hinter dem dorf mit gerste
    19 morgen die Sambreite

    [90 Morgen]
Jacobs kommentiert und ergänzt:
    Dieser wichtige, früher Regensteinsche Zehnt war seit 1541 seitens der Grafen zu Stolberg von dem Stift Unser Lieben Frauen zu Halberstadt eingelöst worden, an welches ihn einst die Herrschaft Regenstein für 325 Mark verpfändet hatte. Mittwoch nach Ursula (26.10.) 1541 hatte Graf Ulrich zu Regenstein für 6 Mark den Grafen zu Stolberg die durch Claus v. Minslebens Ableben heimgefallenen Hufen vor Mulmke den Grafen zu Stolberg das Einlösungsrecht des Zehnten überlassen. Wegen dieses Zehnten kam die Herrschaft Stolberg mit dem Komtur von Langeln Otto v. Blanckenburg in Streit.
    Am 17.08.1572 schreibt der Amtsschösser Simon Gleissenberg dieserhalb an Graf Wolf Ernst, der Komtur zu Langeln habe den Vertrag, den der Graf mit Curt Pipgroben [Pipegrop] wegen des Zehnten aufgerichtet, nicht geachtet und erlaube sich allerlei Eingriffe. Gestern habe er von

    60 morgen gersten den zehnten genommen und sich hören lassen, er wollte den nehmen und niemanden ansehen. Es hat auch der zehnter [Zehnteinnehmer] keiner auf solches [Acker-]stücke kommen dürfen, um darauf abzuzehnten. Er dräut mir mit ermorden und erschießen. Dieweil er denn kein gebot oder verbot achten will und sonderlich nach den amtsdienern nichts fragt, und damit er sehen möchte, dass es ihm nicht also hingehen sollte, hätten euer gnaden für solche gewalt des zehnten halber ihm einhundert hammel nehmen lassen, sonst wird er noch trotziger. - Er hat auf dem komturhof seinen schließer dermaßen geschlagen, dass er gestorben ist, und sollen sich seine, des schließers, brüder beschwerlicher rede hören lassen, doch habe ich davon keinen grund. Der schließer ist aber tot, daran ist der komtur schuld.

Blanckenburg und sein Landkomtur fühlten sich selbstverständlich im Recht.
Am 19.07.1575 schrieb Lossow aus Lucklum einen Brief an Heinrich Georg, Graf zu Stolberg, Königstein, Rochefort und Wernigerode, in dem er sich über Curt Phifgrofe[Pipegrop] zu Wernigerode beklagt. Der habe

    den Hof Langeln von Herrn Heinrich Gamm um jährliche pension etzliche jahr innegehabt, bleibe aber dem mitherrn und bruder herrn Otto v. Blanckenburgk, Komtur zu Langeln,
die Pacht schuldig. Lossow schlug vor, den Streit mit Hilfe zweier unparteiischer Adliger in Halberstadt oder Osterwieck zu schlichten. Mit diesem Brief schickte er Johannes Sannemann, vermutlich seinen Schreiber in Egeln, zum Grafen nach Wernigerode und erhielt von ihm schon am 22.07.1575 die Nachricht, dass der Graf Albrecht Georg v. Stolberg nicht bereit sei, ihm eine Audienz zu gewähren.

Im Wernigeröder Archiv liegen mehrere Aktenbündel, die den Streit zwischen dem Komtur Otto v. Blanckenburg und dem Bürger Kurt Pipegrop dokumentieren, so aus den Jahren 1580 die folgenden

    Acta in Sachen des Comthuren von Langeln Otto v. Blanckenburg, Klägers, wider Curdt v. Pipgroppen, Verklagten, wegen verschiedener Forderungen.
Ein Band aus dem Jahre 1583 enthält den Streit über eine Geldrechung für Viktualien[Lebensmittel] und Vieh, die von Pipegrop nicht beglichen wurde.
In einem zweiten Band geht es um
    übel geführte Wirtschaft, Verringerung des Pachtinventars und schuldig gebliebene Butter und Käse.
In einem weiteren Band schließlich um
    208 Taler für Eisen, die Pipegrop dem Komtur schuldig geblieben war.
Auch die Gemeinde Langeln führte 1589 einen Prozess
    contra Curt Piepgropen wegen des graseangers beim neuen turm, welchen letzterer zu acker machen lassen.

Pipegrop scheint ein umtriebiger Mann gewesen zu sein, gewillt und fähig, die Chancen zu nutzen, die die Reformation mit ihrer Schwächung der Position von geistlichen Gütern - Klöstern und anderen Ordenshäusern - dem Zugriff marktwirtschaftlicher Mächte bot. Aus einem Regest im Urkundenbuch des Klosters Drübeck lässt sich schließen, dass Pipegrop den Nonnen einen Kredit eingeräumt hatte und dafür die Kornzinse des Klosterhofs in Langeln einstrich. Um wieder in den Besitz dieses Kornzinses zu gelangen, waren die Nonnen bereit, ihr Tafelsilber zu verscherbeln - die Klosterkleinodien, die, wie es scheint, Graf Albrecht Georg v. Stolberg in Schutzhaft genommen hatte.
Es ist sogar in der Kurzfassung rührend zu lesen, was die Nonnen am Montag nach Invocavit - dem 02.12.1586 - ihren Landesherren schrieben:

    Domina [Äbtissin] und Konvent des Klosters Drübeck bitten den Grafen Albrecht Georg zu Stolberg, die Klosterkleinodien verkaufen zu dürfen, um besonders Kurt Piepgrop [Pipegrop] bezahlen und die Kornzinse vom Klosterhof zu Langeln voll beziehen zu können. Sie bitten besonders um die zum Altar gehörigen Chorhemden, welche sie für den Gottesdienst der Pfarrer gebrauchen wollen; auch möchten die Klosterjungfrauen einmal die Klosterkleinodien sehen.


Anmerkungen

  • 131 LHASA, MD, A51, II. Nr.50. S.57r [Zurück]
  • 132 LIZENZIAT: Im Mittelalter ein Universitätsgrad mit Lehrbefugnis [Zurück]
  • 133 Der Syndikus des Deutschen Ordens und Gerichtssekretär der Stadt Braunschweig Valentin Krüger schrieb im Oktober 1579, er stünde schon acht Jahre im Dienste des Ordens; v. Blanckenburg wurde 1571 Komtur, die Einigung mit der Witwe und der Tod des Syndicus Jäger müssten also in das Jahr 1571 gefallen sein. [LHASA, MD, A51, II Nr.46 S.75-76] [Zurück]
  • 134 CITATIONES: Vorladungen [Zurück]
  • 135 DEFENDIEREN: verteidigen [Zurück]
  • 136 LHASA, MD, Cop. Nr.341c [Zurück]
  • 137 EXEMTION: die völlige Loslösung aus dem Gerichtsverband und Zuerkennung eigener Gerichtsbarkeit. Im weiteren Sinne aber jede Befreiung von der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes (vgl. Immunität), welche Exemtion im alten deutschen Reich ein Reservatrecht des Kaisers war. Im Mittelalter waren sehr viele Bistümer, Orden, Universitäten und fast alle Klöster eximiert. [ Lexikon Mittelalter] [Zurück]
  • 138 Jacobs 1882 S.72f. [Zurück]
  • 139 Jacobs vermutet [Jacobs 1891a], gestützt auf Wernigeröder Urkunden, dass der Barockkomponist und Musiktheoretiker Henricus/Heinrich Baryphonus/ Pipegrop/ Pipgrop/ Piebgrop/ Pipgroppe/ Bippgrabe Grobstimm (1581 Wernigerode - Quedlinburg 1655) ein Enkel des Kurt Pipegrop war. [Zurück]
  • 140 LHASA, MD, A51, II. Nr.33 S.22r-23v [Zurück]
  • 141 LHASA, MD, A51, II Nr.32 S.44r [Zurück]
  • 142 LHASA, MD, A51, VIII. Nr.3 S.06-08 [Zurück]
  • 143 PÖN: mit pein aus lat. poena; die angedrohte oder auferlegte strafe, busze (in kirchlichem oder rechtlichem sinne) [Grimm: DWB] [Zurück]
  • 144 EDUARD JACOBS (1833-1919) war ein deutscher Archivar und Historiker. - Nach dem Besuch des Gymnasium in Cleve immatrikulierte sich Jacobs 1854 an der Universität Halle, um Theologie zu studieren. 1856 wechselte er zum Geschichtsstudium und ging nach Berlin, wo er 1859 promovierte. Nach dem Abschluss des Studiums ging er in den höheren Schuldienst, doch bereits 1864 trat er in den staatlichen Archivdienst ein. Er wurde Archivsekretär am Staatsarchiv Magdeburg unter George Adalbert von Mülverstedt, zu dem sich eine enge Freundschaft entwickelte. - Auf Empfehlung Mülverstedts wurde er 1866 Archivar und Bibliothekar des Grafen Otto zu Stolberg-Wernigerode in Wernigerode. Diese Funktionen übte er 51 Jahre erfolgreich aus. 1917 trat er in den Ruhestand und starb zwei Jahre später. - Jacobs war 1868 Mitbegründer des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde, der Zeitschrift für Kirchengeschichte der Provinz Sachsen und 1883 des Vereins für Reformationsgeschichte. Ferner war er seit ihrer Gründung Mitglied der Historischen Kommission für Sachsen und Anhalt. Als Schriftführer des Harzvereins war er für die Herausgabe dessen Zeitschrift verantwortlich, in der er unzählige Artikel publizierte. - Jaobs wissenschftlicher Nachlass umfasst etwa 3 lfm und wird heute im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt verwaltet. [Wikipedia: Artikel " Eduard Jacobs"]
    WERKE: Wüstungskunde des Kreises Grafschaft Wernigerode. Berlin 1921; Von der französischen Revolution bis Waterloo. Wernigerode 1914; (mit Karl Frühling) Schloß Wernigerode. Wernigerode 1913; Alt-Wernigerode. Wernigerode 1908; Heinrich Winckel und die Reformation im südlichen Niedersachsen. Halle 1896; Urkundenbuch der Stadt Wernigerode bis zum Jahre 1460. Halle 1891; Geschichte der in der preussischen Provinz Sachsen vereinigten Gebiete. Gotha 1883; Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Langeln und der Klöster Himmelpforten und Waterler in der Grafschaft Wernigerode. Halle 1882; Urkundenbuch des in der Grafschaft Wernigerode belegenen Klosters Drübeck. Halle 1874 [Zurück]
  • 145 Schreibweise auch: Curd, Curt, Cord Pippgroppe, Phifgrofe, Pipegrop, Piepgrop, Pypgropp. Im Aufsatz wird durchgängig Pipegrop. [Zurück]
  • 146 Jacobs, mit den Interna des Deutschen Ordens nicht vertraut, unterlag demselben Irrtum wie Johann Christoff Bekmann/ Becmann/ Beckmann (1641 Zerbst - 1717 Frankfurt/ Oder), Universitätsprofessor, Bibliothekar und Chronist des Landes Anhalt und der Mark Brandenburg. [Wikipedia: Artikel " Johann Christoph Bekmann"] Unter den Komturen der Kommende Buro nennt er zwischen Ernst v. Lattorff und Henning v. Britzke "Johann von Lossau / nachmahls Land-Commenthur, und Stathalter der Balei Sachsen." [Beckmann 1710. II./III./VI.] [Zurück]
  • 147 ALEXANDER IV.: (um 1199 - 1261). Papst Gregor IX. erhob seinen Neffen Alexander 1227 zum Kardinaldiakon und 1231 zum Kardinalbischof von Ostia. 1254 wurde er zum Nachfolger von Innozenz IV. bestimmt und 1254 inthronisiert. [Wikipedia: Artikel " Alexander IV. (Papst)"] [Zurück]
  • 148 Jacobs 1882 S.450ff. (Schreibweise modernisiert, Wortwahl und Wortstand belassen.) [Zurück]
  • 149 LHASA, MD, H SB-WR HA B007 Fach 01. Nr.005 [Zurück]
  • 150 D- 36124 EICHENZELL bei Fulda, Hessen [Zurück]
  • 151 Ein Haus in Altenburg in der Ballei Thüringen war Ordensbesitz seit 1181. 1539 hatte der Kurfürst von Sachsen dem Orden das Haus entzogen und es 1546 an die Stadt Altenburg verpachtet. [Demel 1999 S.20] "1594 verließen die Ordensbrüder Altenburg." [Boehm 1992. S.20] [Zurück]
  • 152 LHASA, MD, H SB-WR HA B101 Fach 08. Nr.55 S.97r-99v [Zurück]
  • 153 Dompropst JOACHIM FRIEDRICH (1550- 1602; Eltern Georg II., Herzog Pobozny von Schlesien, von Schlesien-Brieg 1523-1586 - Barbara von Brandenburg 1527-1595) Herzog von Schlesien-Brieg (1586-1602), Herzog von Schlesien-Ohlau (1592-1602), Herzog von Schlesien-Liegnitz (1596-1602) [Zurück]
  • 154 Jacobs 1882 S.73f. [Zurück]
  • 155 in anderen Dokumenten: Roden [Zurück]
  • 156 D-38871 MULMKE: Ortsteil der Gemeinde Heudeber, keine fünf Kilometer östlich von Langeln [Zurück]
  • 157 Jacobs 1882 S.73f. [Zurück]
  • 158 LHASA, MD, A51, II Nr.46 S.70-73 [Zurück]
  • 159 LHASA, MD, A51, II. Nr.50 [Zurück]
  • 160 LHASA, MD, Findbuch H SB-WR HA B001-012. Fach 1 [Zurück]
  • 161 LHASA, MD, Findbuch H SB-WR HA B001-012. Fach 01-03. Vol. I (1583) und II (1589) [Zurück]
  • 162 LHASA, MD, Findbuch H SB-WR HA B001-012. Fach 08-09. Nr.004 [Zurück]
  • 163 Jacobs 1877 S.220 [Zurück]

  • Alle Rechte der - auch auszugsweisen - Vervielfältigung zum Zweck der kommerziellen Verbreitung beim Verfasser.

    Deutscher Orden

    Ballei Sachsen im 16. Jh.

    Johann v. Lossow

    Otto v. Blanckenburg

    Nachruhm und Nachlass
    1. Kindheit, Jugend, erste Mannesjahre
    2. Ritterbruder und Komtur des Deutschen Ordens
    2.1. Ottos Aufstieg in der Ballei Sachsen
    2.2. Nachbarliche Irrungen
    2.3. Die Prozesse des Komturs
    2.4. Aus Irrungen wird eine Fehde
    2.5. Der Friedensvertrag von Wernigerode 1589
    2.6. Ehrenvoller Abschied vom Orden
    3. Erbgesessen auf Schlepkow und Hildebrandshagen

    Gegenständliche Quellen
    Archivalien
    Abkürzungen und Literaturquellen zum Text
    Alle Anmerkungen

    Archive

    Urkunden

    Literatur

    Denkmäler

    Abkürzungen und Sigel

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    Letzte Änderung 08.09.2007

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