Ernst Herbsts gesammelte Regesten, Urkunden, Texte, Vorträge und Erzählungen zur
Geschichte Atzendorfs

Kirchenvisitation der Dörfer in den Ämtern Hadmersleben und Egeln (1563)


Protokolle
der
ersten
lutherischen
General-Kirchen-Visitation
im Erzstifte Magdeburg
anno 1562 - 1564


Mit einem Vorwort
des
Königlichen Hochwürdigen Consistorii der Provinz Sachsen.


II. Heft:
Die Flecken und Dörfer im Holzkreise
Herausgegeben von
Dr. Fr. H. O. Danneil,
Pastor in Niederndodeleben bei Magdeburg

Magdeburg 1864
Im Selbstverlag des Herausgebers

Kirchenvisitationsprotokoll 1562-1564 Protokoll Atzendorf 1563

In die Gegenwartssprache übertragen, kommentiert und digitalisiert
von Ernst Herbst

Alle Rechte der - auch auszugsweisen - Vervielfältigung zum Zweck der kommerziellen Verbreitung beim Herausgeber.


Am 15.11.1563 besuchte die Visitations-Kommission, bestehend aus Magister SEBASTIAN BOETIUS, ANDREAS MEIENDORF, Magister VALENTIN SPORER, Magister JACOB PRÄTORIUS und BARTHOLOMÄUS UDEN, das Dorf Ampfurth und nahm hier die Visiation der Orte derer v. d. ASSEBURG vor: Ampfforde [Ampfurth; S.29f. ], Lütken Wantzleue [Klein Wanzleben; S.30f. ], Scherbmke [Schermke; S.31f. ]; am 16.11. "das flecklein Sehausen" [Seehausen; S.32ff. ], am 17.11. Remckersleue [Remkersleben; S.34]. Auf diese Kommission bezieht sich die Bemerkung "pres[entibus] u[t] s[upra]" in den folgenden Protokollen.
Die Kommission vermerkte am Ende ihres Berichts über die Visitation der v. d. ASSEBURGschen Dörfer:

[S.35]

Nota. HEINRICH v. d. ASSEBURG hat am anfang dieser gehaltenen visitation allhier zu Ampfforde [Ampfurt] bei den herren visitatoren angesucht und gebeten, dass man das kloster Meindorff [Meiendorf], weil dasselbe in seinen gerichten gelegen, auch visitieren wolle, mit bericht, dass gleichwohl die nonnen im selbigen closter nicht allein für ihre personen in ihrer verdammten papisterei und greulichen abgötterei mutwillig und trotzig verharren, sondern auch seine, des V. D. ASSEBURG, leute und untertanen heimlich an sich ziehen und zu solcher ihrer abgötterei bereden. Hierauf haben ihm die herren visitatoren diesen bescheid gegeben, dass sie diesmal der klöster halber dieselben zu visitieren nicht befohlen, hätten aber unserm gnädigsten herrn, dem erzbischof, die gnädigste erklärung, dass seine fürstliche gnaden selbst mit rat desselben domkapitel und landschaft zum förderlichsten auf mittel und wege bedacht sein wollen, dass die klöster durchaus ohne beson=
[S.36]
dere weitläufigkeit mögen reformiert und zu einhelligem christlichen verstand gebracht werden. Dahin es der herr v. d. ASSEBURG auch stellen oder solches für sich selbst an seine fürstliche gnaden gelangen lassen möchte.

6. Amt Hadmersleben



Hackeborn [Hakeborn]

(f. 68.) Das dorf gehört ins amt Hadmersleben und geht die pfarre von dem kloster zu Egeln zu lehen. Den 18. Nov. anno 1563. Presentibus ut supra [anwesende (Kommissionsmitglieder) wie oben].

JOHANNES REIFF, pfarrer zu Hakeborn, seines alters im 37. jahr, ist anno 1555 zu Magdeburg ordiniert vermöge seines vorgelegten schriftlichen testimoniums; hat seine vokation von CHRISTOPH V. HAGEN als Inhaber des hauses Hadmersleben und ist numehr ins andere [zweite] jahr des orts pfarrer gewesen. Dieser pfarrer ist fast blöde und langsam gewesen zur antwort, so dass im hart untersagt seines unfleißes halber, aber weil man gleichwohl befunden, dass er die lehre versteht, hat man mit ihm geduld gehabt, weil er auch zugesagt sich zu bessern.

Des pfarrers einkommen. 45 morgen landes in einem felde; 40 1/2 morgen landes im andern felde, 37 morgen landes im dritten felde.

Nota: 9 morgen in allen 3 feldern werden auf eine hufe gerechnet.
Von diesem vorgeschriebenen [vorgenannten] acker gebraucht der alte pfarrer herr MARTINUS HERMANNUS, itzo zu Aschersleben wohnhaftig, eine hufe, ist ihm ad vitam [auf Lebenszeit] eingetan, als er die pfarre geräumt hat.
6 schock reisholz jährlich aus der gemeinde holzfleck, sollen vor zeiten 12 schock gewesen sein; 1 pfennig aus jedem hause aufs neue jahr; 2 pfennige opfergeld alle quartal von jedem kommunikanten; 1 groschen für kindtaufe; 1 groschen für aufbieten und copulieren; 1 groschen für begräbnis; 1 groschen für einen kranken zu kommunizieren; 1/2 gulden jährlich aus der kirche, dafür der pfarrer in der papisterei das salve regia hat singen müssen.

Inventar der pfarre nichts.

Des küsters einkommen. 1/2 hufen landes, davon muss er zehnten geben, 3 schock reisholz aus der gemeinde holzflecken, sollen vorhin [vorher] 6 schock gewesen sein; 1 brot u. 1 wurst jährlich auf trium regum aus jedem hause; ostereier; 7 1/2 groschen aus der kirche; 6 groschen v. der gemeinde; 6 pfennige für kindtaufe; von der hochzeit freie mahlzeit; 6 pfennige für einläuten einer sechswöchnerin; 6 pfennige für begräbnis; 6 pfennige wenn ein kranker kommuniziert wird.


Des gotteshauses [der Kirche] einkommen. 17 1/2 morgen landes in einem felde, 13 morgen landes im andern felde; 12 1/2 morgen landes im dritten felde . Diesen vorgeschriebenen [vorgenannten] acker gebraucht das gotteshaus selbst; 12 morgen landes alle felder;

[S.37]
sind einzeln um zins ausgetan und geben jährlich von jedem morgen 1 Magdeburger schock, sind 7 1/2 groschen; 88 gulden sind an barschaft in vorrat vorhanden; 10 gulden 10 groschen wiederkäufliche zinsen von 210 gulden hauptsumme [Kapital], so einzeln aus der kirche verliehen vermöge des registers; 6 groschen zins HENNING LANGE von haus und hof; 15 pfennige erbzins JOCHIM KRÜGER; 4 1/2 groschen schafzins HANS SCHADE.
Die kirchenregister sind gar unrichtig gewesen, das man sich daraus gar nicht hat erkundigen können, die altarleute haben auch nicht darum wissen wollen.
Zu Hakeborn wohnen 73 Hauswirte.



WesterEgeln [Westeregeln]

(f. 70.) Das dorf gehört ins amt Hadmersleben und geht die pfarre von dem domprobst des stifts zu Goslar zu lehen.
Den 18. novembris (1563). Presentibus ut supra.

JOHANNES LUCKAW [LUCKAU], pfarrer zu Westeregeln, seines alters im 37. jahr, ist anno 1553 zu Magdeburg ordiniert, vermöge seins vorgelegten schriftlichen testimoniums, hat seine vokation von der gemeinde mit vorwissen des amtes und ist ins zehnte jahr allda pfarrer gewesen. Dieser pfarrer versteht die christliche lehre, allein das reden geht ihm schwer ab, im katechismus ist er unfleißig befunden, darum hart gestraft, hat demütig besserung zugesagt, so haben die herren visitatoren mit ihm geduld gehabt.

Des pfarrers einkommen. 3 1/2 hufen landes, die lässt der pfarrer um die hälfte pflügen; 1 wiese nach Hohndorfer felde gelegen, darauf kann er ein jahr dem andern zu hilfe in die 18 oder 21 schock heu gewinnen; 10 oder 12 schock heu aus der gemeinde kabel . 2 pfennige opfergeld von jedem kommunikanten alle quartal, 1 brot und 1 wurst aus jedem haus aufs neue jahr; 1 groschen für kindtaufe; 1 groschen für aufbieten; für 1 hochzeit die mahlzeit; 1 groschen für begräbnis; opfergeld, wenn eine sechswöchnerin zur kirche geht.

Inventar nichts.

Des küsters einkommen. 12 morgen landes, nämlich in jedem felde 4 morgen, werden ihm frei gepfügt, gemistet und das korn eingefahren, dem samen muss er selbst geben; ungefähr 12 oder 15 schock heu zur kabel aus der gemeindegrasung; 1 wurst und 1 brot aus jedem haus aufs neue jahr; 6 pfennige für kindtaufe; von der hochzeit eine mahlzeit; 6 pfennige für begräbnis; 1 gulden 2 pfung wachs und 1 paar schuhe für seiger [Zeiger, Kirchturmuhr] zu stellen; 6 scheffel halb roggen und halb gerste, auch für seiger zu stellen.

Des gotteshauses einkommen. 5 hufen und 3 viertel und 1 morgen landes auf Neustädter und Westeregelnscher feldmark gelegen, sind der kirche eigentümlich [als Eigentum] zuständig, nämlich 1 hufe, die gebrauchen die altarleute selbst zu der kirche bestem, 1 hufe, die gebrauchen 2 bauern, dagegen müssen sie der kirche eine hufe frei pflügen, misten und das getrreide einfahren; 1/2 hufe gebraucht HEINRICH SALEMANN, dafür muss er dem küster seinen acker frei pflügen, misten und getreide einfahren, weil er aber 3 morgen mehr hat,

[S.38]
als der küster, soll er dem küster 1 1/2 morgen davon zustellen, damit er also gleich um die hälfte gepflügt werde; 1/2 hufe hat der richter um zins und gibt jährlich der kirche davon 3 Magdeburgische schock; 1 viertel landes hat DREWES SCHUMACHER und gibt davon jährlich 1 gulden und 1 pfund wachs; 1 viertel hat HENNING MEIER und gibt jährlich davon 1 gulden und 1 pfund wachs; 1 viertel weniger 1 morgen HANS REISNER, gibt davon jährlich 1 1/2 magdeburgische schock; 1 morgen in allen feldern die BETZSCHKE, gibt jährlich davon 1 schock; 1 morgen in allen feldern VESTER [Silvester] WOLTER, gibt jährlich der kirche 1 schock; 2 hufen PAUL PAPE, gibt jährlich davon 2 1/2 gulden zins, will für sein erbe anziehen, man hat aber keinen gründlichen bericht davon bekommen können; 3 gulden 18 groschen 9 pfennige Erbzins von häusern und höfen, daran die kirche die lehen hat; 2 gulden 18 groschen grasegeld von etzlicher grasung, so der kirche eigentümlich [als Eigentum] zusteht; 34 gulden bargeld; 1 scheune wird jährlich um zins ausgetan.

Zu Westeregeln wohnen 75 hauswirte.

Nota. Weil sich der küster beklagt, dass ihm der umgang aufs neue jahr, desgleichen die accidentialia [Nebeneinkünfte] von etzlichen gar abgebrochen, von etzlichen mit unwillen gegeben werden, ist solches mit der gemeinde geredet, die sich erboten, dass sie sich in dem aller gebühr erzeigen und dem küster in dem nichte weiteres entziehen lassen wolle.

Die gemeinde hat jährlich auf palmarum , wenn sie pflegen lichter zu machen, über 3 oder 4 gulden verzehrt, desgleichen auch bei der kirchenrechnung, solches ist ganz und gar abgeschafft.



Langen Weddingen [Langenweddingen]

(f. 71v.) Das dorf gehört ins amt Hadmersleben und geht die pfarre von dem domprobst zu Magdeburg zu lehen.
Den 19. novembris. (1563). Presentibus ut supra.

MATHEUS PIPERIUS, pfarrer zu Langenweddingen, seines alters im 49. jahr, ist anno 1547 zu Wittenberg ordiniert, vermöge seines vorgelegten schriftlichen testimoniums, hat seine vokation von der gemeinde und ist ins 17 jahr des orts pfarrer gewesen. Dieser pfarrer hat auf die artikel christlicher lehre recht genugsamen bericht gegeben, dass die herren visitatoren mit ihm zufrieden gewesen.

Des pfarrers einkommen. 5 hufen landes, die gebraucht der pfarrer für sich selbst, 1 scheffel weizen jährlich aus der kirche, 2 pfund wachs aus der kirche; 1 gulden 5 groschen von 4 rechenschaften und spenden; 1 1/2 gulden von lehen Sancti Stefani zu Westeregeln; 2 pfennige opfergeld alle quartal von jedem kommunikanten; 2 pfennige aus jedem hause aufs neue jahr, ist ihm eine zeitlang geweigert worden; sollens aber hinfort geben; 1 groschen für kindtaufe, 1 groschen für aufbieten; 1 groschen für kopulieren [trauen]; 1 groschen für begräbnis; 2 schweinebraten und 2 große semmeln von 2 spenden.

Nota. Die gemeinde hat gewilligt, dass sie dem pfarrer jährlich 14 scheffel weizen zulegen wollen, dagegen soll er wöchentlich 1 predigt tun; wollen auch dem pfarrer zu seinem
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neu erbauten häuslein 1/2 hufen landes von der kirche acker zulegen, dass seine erben [Nachfolger im Amt] dieselbige 1/2 hufe um gebührliche pacht wie andere innehaben und gebrauchen mögen.

Inventar der pfarre nichts.

Des küsters einkommen. 1/2 hufen landes, wird ihm frei gepflügt, gemistet und das getreide eingefahren; 1/2 wispel korn halb weizen und halb roggen, dafür muss er den seiger stellen und die betglocken läuten; 1/2 gulden aus Sankt Stefans kirche; 13 groschen 4 pfennige von 4 rechenschaften; 1 wurst und 1 brot aus jedem hause aufs neue jahr; jeder knabe muss 1 quartal 2 1/2 groschen schulgeld geben; ostereier, 1 groschen für kindtaufe; von der hochzeit freie mahlzeit; für begräbnis 1 wurst und 1 brot oder 6 pfennige.

Nota: Man soll hinfort einen feinen gelehrten gesellen annehmen, der schule halte und die küsterei mit verwalte, der soll einem knaben, der seine fundamenta [Grundlagen-, Elementarwissen] gefasst, neben ihm [sich] unterhalten, dagegen ihm über das einkommen der küsterei verordnet, wie hernach folgt.

Einkommen der kirche Sankt Georg zu Langenweddingen. 9 hufen landes weniger 1 viertel, davon werden 3 viertel der kirche zum besten betrieben, die übrigen 8 hufen werden um pacht ausgegeben und sollen hinfort 18 scheffel weizen von 1 hufe geben; 1 wassermühle mit 1 gange ist um pacht ausgetan und gibt jährlich 3 wispel und 6 scheffel roggen, 28 groschen erbzins, daran die kirche die lehen hat. Hiervon geben sie jährlich den armen eine spende, und weil aus den registern befunden, dass sie bei solcher spende große schlemmerei treiben, ist ihnen solches hinfort zu tun verboten worden und soll das amt hierauf achtung geben. Die spende soll abgeschafft und dagegen jährlich den armen leuten gegeben werden 15 gulden, nämlich einem jedem 4 pfennige, 5 gulden dem schulmeister.

Einkommen der wüsten kirche Sancti Stefani zu Langenweddingen. 5 hufen landes, davon wird der kirche zum besten 1 hufe betrieben, die andern werden um pacht ausgetan, soll hinfort 18 scheffel weizen von jeder hufe gegeben werden. Hiervon soll man jährlich 15 groschen dem schulmeister geben; 1 1/2 wispel weizen erbzins, an etzlichen höfen, daran die kirche die lehen hat, 5 groschen wiederkäufliche zinse. Hiervon müssen sie jährlich weggeben 3 gulden 17 groschen zinse vom acker.

Nota. 27 gulden sind aus der kirche verliehen, sollen förderlichst wieder eingemahnt werden.
Sankt Andres Bruderschaft zu Langenweddingen. 1/2 hufen landes, wird der bruderschaft zum besten betrieben; 4 groschen Erbzins; 3 pfund wachs erbzins. Hiervon geben sie jährlich eine Spende.

Unser Lieben Frauen Bruderschaft. 2 1/2 hufen landes, davon wird 1/2 hufe betrieben, die andern um pacht ausgetan, sollen hinfort von 1 hufe 18 scheffel weizen geben; 31 groschen Erbzcinse. Ist zu der andern bruderschaft geschlagen. Hiervon (von Andreas und Unser Lieben Frauen Bruderschaft) soll man jährlich anstatt der spende geben 15 gulden

[S.40]
armen leuten, jedem 4 pfennige; 5 gulden dem schulmeister; was übrig, soll zur notdurft der kirche Sankt Georg gebraucht und jährlich berechnet werden. sollen hinfort 3 altarleute verordnet werden, die die ganzen einkommen in befehl haben und jährlich berechnen sollen.
Zu Langenweddingen wohnen 104 hauswirte. Den armen leuten zu [Langen-]Weddingen sollen 40 gulden aus der kirche gereicht werden und dagegen die spenden die [15]63. jahr nachbleiben.

Nota. Der gemeinde ist befohlen und auferlegt, haben auch eingwilligt, dass sie jährlich 2 männer aus ihnen erwählen und verordnen sollen und wollen, die jährlich neben dem küster den vierzeitpfennig alle quartal und die 2 pfennige aufs neue jahr dem pfarrer zum besten einsammeln und dem pfarrer überantworten sollen, damit er derentwegen unbemüht bleibe. sollen auch hinfort auf den kirchenrechnungen, wie bisher geschehen, keine unkosten noch schlemmerei betreiben.


Hadmersleben

(f. 74.) Das dorf gehört ins amt daselbst.
Den 19. novembris. Presentibus ut supra.

Das VisitationsProtokoll fehlt.


* * *

Am 20. und 21.11. ist keine Visitation vermerkt.
Am 22.11. visitierte die Kommission

7. Der Kotzen Dörfer zu Groß Germersleben:

Grossen Germersleuen [Groß Germersleben] [S.40f. ], Lutken Oschersleben [Klein Oschersleben] [S.41f. ] und Lutke Germersleue [Klein Germersleben] [S.42f.].



[S.43]

8. Amt Egeln

(f. 83.) Dem hochwürdigen Domkapitel zu Magdeburg gehörend.



Etkersleue [Etgersleben ]

Das dorf gehört ins amt Egeln und geht die pfarre von dem münster zu Goslar zu lehen.
Den 23. novembris 1563.
Presentibus Magister Sebastian Boetius, Andreas von Meiendorf, Magister Valentinus Sporer, Magister Jacobus Prätorius, Bartholomäus Uden.

THOMAS SCHNEIDER, pfarrer zu Etgersleben, seines alters im 40. jahr, ist anno 1546 zu Berneburgk [Bernburg] ordiniert vermöge seines vorgelegten schriftlichen testimoniums und nunmehr 25 jahre lang des orts pfarrer gewesen, hat seine vokation von der gemeinde. Dieser pfarrer hat im examen von artikeln christlicher lehre zur notdurft antwort gegeben.

Des pfarrers einkommen. 4 hufen landes, die lässt er um die hälfte pflügen; 1 grasewische [graswiese], darauf kann er in gemeinen [gewöhnlichen] jahren an die 4 fuder heu gewinnen; die teilung unter der gemeinde trägt ungefähr im jahr an die 30 schock heu; 1 wurst und 1 brot zum neuen jahr von jedem ackermann, soll ihm hinfort unweigerlich gegeben werden; 1 pfennig von jedem kothsassen [kossaten], 2 pfennige opfergeld jedes quartal von einem kommunikanten, 3 gulden von 1 zehntfreien hufe landes zu einer wüsten kirche vorm dorfe gehörig; 1 groschen für kindtaufe; 2 groschen für aufbieten und copulieren; für die introduktion das opfergeld; 1 groschen für begräbnis. Sollens hinfort ohne weigerung geben.

Inventar des pfarrers. 1 deutsche bibel, 1 postille SPANGENBERGII ; Das Winterteil ; 1 deutscher nürnbergischer katechismus .

Des küsters einkommen. 1/2 hufen landes und 2 morgen wird ihm von der gemeinde zum halben teil frei gepflügt. weil die gemeinde zuvor markkorn gegeben, sollen sie anstelle dessen dem küster den acker gar frei pflügen. die gemeinde gresing [grasung] trägt ungefähr ein jahr dem andern zu hilfe 30 schock heu; 1 brot und 1 wurst zum neuen jahr von jedem ackermann, sollens hinfort unweigerlich geben; 2 pfennige von einem kossaten; 1 groschen für kindtaufe; 6 pfennige und die mahlzeit von einer hochzeit, 6 pfennige für begräbnis; 2 scheffel weizen für seiger zu stellen; 2 groschen schulgeld ein quartal von einem knaben, deren sind bisweilen 10 und bisweilen 15.

[S.44]
Einkommen des gotteshauses zu Etgersleben. 9 hufen landes weniger 1 viertel, ist um pacht ausgetan, und jährlich von einer jeden hufe 6 scheffel weizen und 6 scheffel roggen gegeben worden; ein grasebleck, der Lutke Thie genannt, davon sind bisher 24 groschen zins gegeben worden, kann jährlich ein jahr dem andern zu hilfe 8 schock heu darauf gewonnen werden; 1 grasebleck im Trostenbruch trägt ungefähr 1 jahr 1 1/2 schock heu. Ist um 12 groschen ausgetan. Ein Grasebleck im Trostenbruch, das Bauerbleck genannt, ist in der magdeburgischen belagerung von der gemeinde der kirche für 200 gulden versetzt, kann ungefähr 32 schock heu ein jahr tragen, ist itzo um 4 gulden zins ausgetan, sollen hinfort alle jahre 50 gulden ablegen und mittlerweile das hundert mit 5 gulden verzinst werden; 23 gulden 8 groschen 6 pfennige wiederkäuflicher zins, von jedem gulden 1 groschen, 20 groschen 9 pfennige erbzins von etzlichen häusern, daran die kirche das lehen hat; 300 gulden bargeld vermöge der rechnungen, dies geld soll mit vorwissen des amtes an liegenden grund oder an einen gewissen ort mit verzinsung ausgetan werden; 18 scheffel halb weizen und halb roggen von 1 hufen landes zur wüsten kirche, vorm dorf gehörig, davon geben die jährlich dem pfarrer 3 gulden. Von diesem Einkommen gibt man jährlich 10 gulden zu spende.

Zu Etgersleben wohnen 40 hauswirte ohne die freien.


(Aus Bd. 1 der Protokolle fol. 149.):
Im amt Egeln ist ein zettel vorhanden, welche etwa die von Magdeburg, als sie das Amt wieder verlassen müssen, unversehens hinter sich gelassen, darauf verzeichnet, was sie an barschaft und kleinodien aus der kirche zu Etkerschleuen [Etgersleben] genommen, haben auch der dorfschaft darüber eine verschreibung gegeben, dass sie solches empfangen. dieselben haben aber die altarleute abhanden kommen lassen. Das nachbeannte haben wir, CURT SIEVERDES und FRANZ HOGENBODEN, zu Etgersleben gefunden.
Einen
kalandskelch und noch einen gemeinen [gewöhnlichen] Kelch, eine monstranz mit glocken, eine busse [Büchse], darin zwei pacem , 41 1/2 taler und 4 steder groschen, 5 goldgulden in einem brieflein, eine krone und einen riderfl. in einem brieflein, 3 taler und 6 steder groschen gefunden, an schreckenbergern fünf für einen taler gerechnet, 13 1/2 taler in einem beutel, 1 gulden und 2 lupsche schilllinge an steder [Stader] groschen 10 taler und 1 1/2 gulden, in einem beutel Unser Lieben Frauen rock mit spangen, ringen und knopenn [knöpfen], 2 rorenn [Rohre? Röhren?] unter der Lieben Frauen Kranz, 2 glocken aus der Lieben Frauen kranz.



Bleckendorf

(f. 84v.) Das dorf gehört ins amt Egeln und geht die pfarre von der äbtissin von Gernrode zu lehen.
Den 23. Novembris anno 1563.
Presentibus ut supra.

[S.45]
PETRUS CUNRADI, pfarrer zu Bleckendorf, seines alters im 40. jahr, ist anno 1547 zu Magdeburg ordiniert vermöge seines vorgelegten testimoniums und ins 17. jahr allda pfarrer gewesen, hat seine vokation von der gemeinde. Dieser pfarrer ist ein wohlgelehrter mann, im amt ganz richtig befunden, dass die herren visitatoren ein gefallen an ihm gehabt.

Des pfarrers einkommen. 4 1/2 hufen landes zehnt- und dienstfrei, die hat der pfarrer nach seiner gelegenheit zu gebrauchen; 1 garten neben dem pfarrhofe, wird von der gemeinde angefochten, soll aber hinfort bei der pfarre bleiben; 1 weidenplatz vorm dorfe, ist itzo nicht bestackt , stehen nur vier weiden droben; 1 groschen für kindtaufe; 2 groschen für aufbieten und copulieren; 1 groschen für begräbnis; 1 großen pfennig aus jedem hause auf weihnachten, 1 großen pfennig aus jedem hause aufs neue jahr.

Nota. Der pfarrer muss 1 1/2 taler steuer geben, bittet um erlassung.

Inventar der pfarre. 4 morgen weizen und 4 morgen roggen besät gefunden.

Des küsters einkommen. 1/2 hufen landes soll ihm hinfort von der gemeinde frei gepflügt werden, welches der amtmann zu fordern sich erboten; 2 groschen quartalgeld aus der kirche; 2 groschen quartalgeld vom pfarrer; 1 brot und 1 wurst aus jedem hause auf trium regum, die es nicht vermögen, geben 6 pfennige; 1 groschen für kindtaufe; von der [gast]wirtschaft eine mahlzeit; 6 pfennige für begräbnis. Gemeindeteilung gleich einem andern nachbarn, trägt ungefähr 1 jahr 8 oder 10 schock heu.

Des gotteshauses einkommen. 3 1/2 hufen landes und 1/4 davon muss man zehnt geben und dienen, ist vor alters nicht gewesen; sind um zins ausgetan und geben jährlich 13 gulden der kirche; 100 gulden ausgeliehen gelg. Davon bekommt die kirche jährlich zins, nemlich von jedem gulden 1 groschen; 1 holzfleck Sankt-Jürgen-[Georg-]Holz genannt, hat bis daher die gemeinde gebraucht und jährlich 4 gulden davon geben sollen; weil aber solche 4 gulden in 16 jahren nit aufkommen, soll die gemeinde für solche retardata 12 gulden in jahresfrist in die kirche erlegen und wenn solcher werder wiederum hauig , sollen die Altarleute mit rat und vorwissen des amtes das holz auf das teuerste nach gelegenheit verkaufen und das geld der kirche zum besten anwenden; 1 groschen erbenzins von 1 hause, daran die kirche die lehen hat; 2 1/2 pfund wachs erbenzins von etzlichen höfen.

Nota. Weil die Altarleute berichtet, dass die kirchenäcker ungefähr vor 26 jahren mit dem zehnten und diensten zur ungebühr belegt sein sollen, will sich der amtmann darum erkundigen und nach befinden der billigkeit darin beschaffen, damit der kirche kein abbruch deshalb geschehen möge.

Zu Bleckendorf wohnen 30 hauswirte ohne die freien.



Tarthun [Tartun]

(f. 86.) Das dorf gehört ins amt Egeln und geht die pfarre von dem kloster Egeln zu lehen.


[S.46]
Den 23. November (1563).
Presentibus ut supra.

JACOBUS NEITHART, pfarrer zu Tarthun, seines alters im 33. jahr, ist anno 1559 zu Wittenberg ordiniert nach ausweisung seines vorgelegten schriftlichen testimoniums und nunmehr im dritten jahr des orts pfarrer gewesen, hat seine vokation von der gemeinde mit vorwissen des amtes. Dieser pfarrer ist im examen wohl bestanden, dass die herren visitatoren mit ihm zufrieden gewesen.

Des pfarrers einkommen. 4 hufen landes, davon wird ihm 1 hufe vom probste des klosters zu Egeln, weil derselbe die pfarre in lehen hat, vorenthalten; hiervon soll unserm gnädigsten herrn dem erzbischofe bericht geschehen. - 2 grasewischen [graswiesen], darauf kann er 1 jahr dem andern zu hilfe etwa 7 oder 8 schock heu gewinnen; 2 kleine holzflecke auf dem Wehl und der halbe salzgarten, können ungefähr in 10 jahren 6 oder 8 schock reisholz tragen; - 1 worth im Ammendorfschen felde vor Kroppenstedt gelegen, 2 morgen haltend, hat er um zins ausgetan und bekommt jährlich davon 1 gulden; 7 groschen 4 pfennige erbzins an 7 höfen zu Tarthun, daran der pfarrer das Lehen hat; gemeindegrasung einem andern nachbarn gleich, doch im ersten und letzten auswurf 2 kabel, da [während] die andern nur 1 haben, trägt ungefähr 1 jahr 20 schock heu; in der gemeindefischerei und -holzungen einem andern nachbarn gleich; 1 wurst und 1 brot aus jedem hause zum neuen jahr, wer es aber nit hat, der gibt 1 groschen, die hausgenossen 6 pfennige; 1 pfennig auf weihnachten aus jedem hause; 1 pfennig quartalgeld von jedem kommunikanten; 1 groschen für kindtaufe; 2 groschen für aufgebot und kopulieren; 1 groschen für begräbnis. Dieses accidentialia [Nebeneinkünfte] sollen ihm hinfort unweigerlich gegeben werden.

Inventar der pfarre. 2 kühe; die gemeinde hat eingewilligt, 1 bibel und 1 postille in die kirche zu kaufen.

Des küsters einkommen. 11 morgen landes, darunter werden ihm 9 morgen von der gemeinde frei gepflügt; 2 scheffel roggen vom klosterhof zu Tarthun fürs markkorn; 1 brot und 1 wurst auf trium regum aus jedem hause oder anstatt dessen 1 groschen, die gemeindegrasung, -holzung und -fischerei gleich einem andern nachbarn; den halben salzgarten und das unterholz hinter seinem hause, trägt nichts sonderliches; 1 groschen für kindtaufe; von einer hochzeit freie mahlzeit; 6 pfennige für begräbnis; 5 gulden sollen ihm hinfort jährlich aus der kirche zugelegt und gegeben werden; dagegen soll er schule halten und von jedem knaben 2 groschen schulgeld alle quartal nehmen.

Nota. Weil die küsterei sehr baufällig sein soll, hat der amtmann auf sich genommen in dem billige beschaffung hinfort, das die gebäude nach notdurft angerichtet werden.
Der pfarrer und küster beklagen sich, das sie von ihren äckern dem kloster zu Egeln müssen zehnt geben. Darauf hat sich der probst erboten, wenn es der pfarrer und küster jährlich bei ihm oder seinen nachkommen [Nachfolgern im Amt] ersuchen werden, dass es an erlassung solches zehnten, wie hierbevor auch geschehen, nicht mangeln solle.
[S.47]
Der kirche einkommen. 39 1/2 morgen landes, davon werden 23 1/2 morgen der kirche zum besten bestellt, die übrigen 16 morgen haben die nachbarn in der Magdeburgischen belagerung für 60 gulden 20 jahre lang versetzt uind bekommt die kirche jährlich davon 3 gulden; ein holzfleck, das Heiligenholz genannt, trägt ungefähr in 6 oder 7 jahre ein mal 37 1/2 mariengroschen; eine wiese, das Kapellenbruch genannt, davon gibt die gemeinde jährlich 2 gulden; eine grasewische [graswiese], der Kamp genannt, davon gibt die gemeinde jährlich 2 gulden; 1/2 pfund wachs erbzins von 1 hufe landes zu Bornicker [Börnicke]; 30 eiserne schafe, gibt jedes jährlich 18 pfennige zins; 18 pfennige erbzins an PETER ERNSTS haus; 18 pfennige erbzins von DREWES STOCKFISCHS holzfleck und graswiese; 2 groschen zins von der banse in des gotteshauses scheune, ist dem pfarrer frei eingetan, sein heu darein zu legen; 283 gulden ausgeliehenes geld, davon gibt man jährlich von jedem gulden 1 groschen, von diesen zinsen sollen jährlich dem küster 5 gulden zugelegt und hinfort entrichtet werden.

Zu Tarthun wohnen 40 hauswirte.



Schwaneberge [Schwaneberg]

(f. 87v.) Das Dorf gehört ins amt Egeln und geht die pfarre von dem abt zu Berge.
Den 24. novembris anno 1563.
Presentibus ut supra.

TIBURTIUS HERZBERG, pfarrer zu Schwaneberg, seines alters im 50. jahr, ist vor zeiten ein ordensperson im kloster Rittershausen [Riddagshausen bei Braunschweig] gewesen und daselbst ordiniert worden, hat aber kein testimonium vorzulegen gehabt, ist ins 10. jahr allda pfarrer gewesen und von der gemeinde vociert worden.
Dieser pfarrer ist langsam zum examen erschienen, hat aber von der christlichen lehre gar wohl reden können, und doch befunden, das die leute übel beten können, deshalben ihm ernstlich untersagt.

Des pfarrers einkommen. 4 hufen landes hat der pfarrer itzo um die hälfte ausgetan; 1 baumgarten am dorfe gelegen; 2 pfennige quartalgeld von jedem kommunikanten; 1 wurst und 1 brot aufs neue jahr von jedem ackermann; 2 pfennige von 1 kossaten; 1 groschen für kindtaufe; 2 groschen für aufbieten und kopulieren; 6 pfennige für einläuten; 1 groschen für begräbnis.

Inventar der pfarre. 15 morgen weizen und roggen; 5 morgen g., 19 1/2 morgen hafer besät gefunden.

Des küsters einkommen. 1/2 hufe landes minus 1 morgen in einem feld, wird ihm von der gemeinde frei gepflügt; 7 1/2 groschen von den bauermeistern, 7 1/2 groschen aus der kirche; 1 groschen für kindtaufe; von der hochzeit die mahlzeit; 6 pfennige für begräbnis; 1 wurst und 1 brot aus jedem hause auf weihnachten, die es nit vermögen sollen 6 pfennige geben.

Des gotteshauses einkommen. 8 hufen landes weniger 1 viertel, davon gebrauchen die altarleute der kirche zum besten 1/2 hufe, die andern sind um pacht ausgetan und gibt jede hufe jährlich 8 scheffel roggen, sollen hinfort 9 1/2 scheffel von jeder hufe geben und davon 1/2 wispel dem küster jährlich geben, dagegen soll er schule halten; 1 scheune, die vermieten sie jährlich

[S.48]
halb und bekommen dafür 1 gulden; 12 groschen schafzins von 8 eisernen schafen; 86 gulden ausstehende schulden, werden jährlich mit 1 groschen verzinst.

Nota. Weil die küsterei sehr übel gebaut, auch weder scheune noch stallung haben soll, ist der gemeinde auferlegt und befohlen, solches der notdurft nach in besserung zu bringen und auszurichten.
Die leute in diesem dorf haben übel beten können, ihnen ist ernstlich auferlegt, sich zur predigt des Katechismus fleißig zu halten.


Wolmirsleue [Wolmirsleben]

(f. 88v.) Das Dorf gehört ins amt Egeln und geht die pfarre von dem Abt zu Berge zu Lehen.
Den 25. novembris anno 1563.
Presentibus ut supra.

JOACHIMUS FROMME, pfarrer zu Wolmirsleben, seines alters im 44. jahr, ist anno 1542 zu Magdeburg ordiniert vermöge seines vorgelegten schriftlichen testimoniums und ins 12. jahr allda pfarrer gewesen, hat seine vokation von der gemeinde Dieser pfarrer ist im examen wohl bestanden.

Des pfarrers einkommen. 5 hufen landes, daran mangeln 1 1/2 morgen, sind verkommen; die jährlich ausgeteilte grasung in der gemeinde trägt 1 jahr dem andern zu hilfe in die 10 fuder heu; 1 graswiese, die er jährlich mit dem ältesten altarmann teilt, trägt in gemeinen [gewöhnlichen] jahren an die 4 fuder heu; 1 kleiner geringer holzwerder an der berührten [genannten] wiese gelegen, daran der älteste altarmann die halbe nutzung hat; wenn der werder hauig, trägt er ungefähr 3 fuder holz; 2 pfennige quartalgeld von jedem kommunikanten; 4 pfennige aus jedem hause aufs neue jahr; 1 groschen für kindtaufe; 6 pfennige von der introduktion; 3 groschen für aufbieten und kopulieren; 1 groschen für begräbnis.

Inventar der pfarre. 1 1/4 hufe mit der winter- und sommersaat bestellt gefunden, die soll er auch wieder lassen [beim Abgang hinterlassen].

Des küsters einkommen. 1/2 hufe landes wird ihm frei gepflügt; gemeindegrasung gleich einem andern nachbarn; 4 gulden jährlich für seier [Zeiger; Kirchturmuhr] zu stellen; 1 brot und 1 wurst von jedem ackermanne auf trium regum, die andern geben 8 pfennige; 1 groschen für kindtaufe, 2 pfennige von der introduktion; 6 pfennige und die mahlzeit von der hochzeit; 6 pfennige für begräbnis; ostereier.

Nota. Der küster hält auch schule und bekommt von jedem knaben 1 quartal 3 groschen schulgeld, hat itzo 15 knaben.

Des gotteshauses einkommen. 5 hufen landes und 8 1/2 morgen, davon wird 1/4 der kirche zum besten bestellt; die andern hufen sind um pacht ausgetan und gibt jede hufe jährlich 18 scheffel halb roggen und halb weizen; 8 gulden 5 groschen 9 pfennige widerkäufliche zinse; 14 groschen 6 pfennige erbzins; 108 gulden ausstehende schulden nach ausweisung kirchenregister; 38 1/2 gulden ausstehende retarden [Außenstände, Forderungen]; 1 holzwerder wird in 6 jahr einmal gehauen und trägt alsdann ungefähr 10 oder 12 gulden.

Zu Womirsleben wohnen 70 hauswirte ohne die von adel und die freien.

[S.49]



Atzendorff [Atzendorf]

(f. 90.) Das dorf gehört einem hochwürdigen domkapitel zu Magdeburg und ist [1561]zum amt Egeln gelegt. Die pfarre geht von dem Domdechanten zu Magdeburg zu lehen.
Den 25. novembris anno 1563.
Presentibus ut supra.

MATTHIAS HERTLOFF, pfarrer zu Atzendorf, seines alters im 26. jahr, ist anno 1562 zu Halle ordiniert worden vermöge seines vorgelegten schriftlichen testimoniums und ungefähr ein dreiviertel jahr pfarrer gewesen, hat seine vokation von der gemeinde.

Dieser pfarrer hat im examen wohl [gut] geantwortet, aber bei den Leuten ist im katechismus großer mangel befunden, deshalb ist dem pfarrer ernstlich befohlen, großen fleiß zu tun.

Des pfarrers Einkommen. 3 1/2 hufen landes hat der pfarrer um die hälfte ausgetan; 2 pfennige quartalgeld von jedem kommunikanten; 2 pfennige aus jedem haus auf weihnachten; 1 brot und 1 wurst von jedem ackermann aufs neue jahr; 5 pfennige von einem kossaten, der keinen acker hat; 1/2 gulden und ein pfund wachs jährlich vom bäcker im dorf; 1 groschen für kindtaufe; 1 groschen für Kirchgang ; 2 groschen für aufbieten und kopulieren; 1 groschen für begräbnis.

Inventar der pfarre. 2 morgen weizen, 3 morgen roggen, 5 morgen gerste, 10 morgen hafer bestellt gefunden; 8 eiserne schafe , 4 hühner und ein hahn.

Einkommen des küsters. 1/2 hufe landes [ca. 3 ha] wird ihm von der gemeinde frei gepflügt und geartet ; 8 scheffel weizen jährlich von der kirche; 1 groschen für kindtaufe; 6 pfennige für kirchgang; 6 pfennige für begräbnis; ostereier, nämlich von jedem kommunikanten 1 ei. Wenn der küster abzieht [sein Amt verlässt], muss er die halbe hufe bestellt lassen; 1 wurst und 1 brot von jedem ackermann aufs neue jahr, die andern, die keine äcker haben, geben 5 pfennige.

Des Gotteshauses Einkommen. 1 hufe landes auf Atzendorfer [Feld]mark; 3 1/2 hufen landes auf der mark Schwemmer . Diese hufen sind um pacht ausgetan und gibt jede hufe jährlich 16 scheffel halb weizen und halb roggen; 4 bauergroschen erbzins von 1/2 hufe landes zu Nembte , KLAUS OSTERBURG zuständig; 2 hufen landes und 1/4 gehen von der kirche zu lehen und gibt jährlich 1/2 hufe 3 groschen 3 pfennige zu zinsen; 30 eiserne schafe, gibt jedes jährlich 1 groschen.

Zu Atzendorf wohnen 50 hauswirte.



Unseburgk [Unseburg]

(f. 91v.) Das dorf gehört dem abt und konvent zu Rittershausen [Riddagshausen; Kloster bei Braunschweig] und sind die leute je und allerwegen durch die munche [mönche], so den hof daselbst verwaltet, mit der seelsorge versehen worden, itzt hält der abt einen eigenen pfarrer, ist aber mit der pfarre nicht beliehen, wird von jahr zu jahr bestellt und eingenommen.
Anno 1563 den 22. novembris. Presentibus magister JACOBO PRÄTORIO, Magister VALENTINO SPORER, BARTOLOMEO UDEN.

JOHANNES BIRNEBAUM, pfarrer zu Vnseburck [Unseburg], seines alters im 34. jahr, ist anno 1563 zu Quedlinburg ordiniert, wie er dessen

[S.50]
sein versiegeltes testimonium vorgelegt, ist vom abte zu Riddagshausen auf die pfarre verordnet und hat dieselbe ein jahr verwaltet. Dieser pfarrer hat auf die vorgehaltenen artikel der christlichen lehre sehr schwach geantwortet, dass man so viel gemerkt, dass er wenig studiere. Ihm ist nach notdurft untersagt, denn man hat es nach gelegenheit dieses orts nit ändern können.

Des pfarrers Einkommen. 3 hufen landes, die hat der pfarrer selbst zu gebrauchen oder seiner gelegenheit auszutun; gemeindegrasteilung gleich einem andern nachbarn; 1 buschholz [Unterholz], nichts sonderliches wert; 1 garten, was derselbe trägt, muss er mit dem befehlshaber auf dem klosterhofe teilen; 1 brot und 1 wurst aus jedem Hause aufs neue jahr, ist in etzlichen jahren nit gegeben, soll hinfort gegeben und die leute durch den amtmann dazu angehalten werden; 1 groschen für kindtaufe; 2 groschen für aufbieten und kopulieren; 1 groschen für begräbnis; 2 groschen von jedem kommunikanten alle quartal.
Inventar der pfarre.1 hufe mit der sommer- und wintersaat besät.

Einkommen des küsters. 1/2 hufe landes wird ihm von der gemeinde frei gepflügt und bestellt; gemeindegrasteilung gleich einem andern nachbarn; 1 groschen für kindtaufe; 1/2 groschen für begräbnis; 4 scheffel jährlich aus der kirche für zeiger stellen.

Des Gotteshauses Einkommen. 3 hufen landes sind um pacht ausgetan und hat bisher jede hufe gegeben 1/2 wispel roggen, solche pacht soll förderlichst erhöht werden; 6 gulden wiederkäufliche zinsen von verliehenem gelde, von jedem gulden jährlich 1 groschen; 1 wiese gebrauchen die altarleute und geben davon jährlich 22 1/2 groschen zins; 2 häuser gehen von der kirche zu lehen und zinst jedes jährlich 22 pfennige, hiervon muss man jährlich wieder weg geben 1/2 gulden dem probst zu Unser Lieben Frauen zu Magdeburg, 9 groschen 6 pfennige herrn BALTHASAR V. RINDTORFF.

Zu Unseburg wohnen 75 hauswirte.


Bibliografische Angaben

Titel: Die Flecken und Dörfer im Holzkreise
Herausgeber: Danneil, Friedrich Hermann Otto *1826-1908*
Erschienen: Magdeburg: Selbstverl. des Hrsg., 1864
Umfang: XL, 153 S.
Gesamttitel: Protokolle der ersten lutherischen General-Kirchen-Visitation im Erzstifte Magdeburg anno 1562 - 1564 / hrsg. von Fr. H. O. Danneil ; H. 2


Anmerkungen

1 REISHOLZ: aus reisern bestehendes holz, dünnes holz; oft mit der nebenbedeutung des dürren; oder: in der bedeutung nadelholz dem laubholz gegenüber gestellt. [Grimm: DWB] [Zurück]
2 SALVE REGIA: richtig: SALVE REGINA [lateinisch »sei gegrüßt, Königin«], Anfang eines in der katholischen Kirche zu Ehren Marias gebräuchlichen Lobgesangs. [Zurück]
3 TRIUM REGUM: drei Könige = 06.01. [Zurück]
4 Hinweis auf die Dreifelderwirtschaft jener Zeit. [Zurück]
5 KABEL:der ausgelooste theil, antheil der einem zufällt, bes. an arbeit, die in der gemeinde auf mehrere zu vertheilen ist. [Grimm: DWB] [Zurück]
6 UMGANG als rundgang, zu umgehen im sinne von 'rundum, reihum gehen'; üblich vom rundgang des lehrers, küsters oder des hirten, nachtwächters in der gemeinde, um den ihnen zugebilligten lohn zumeist in naturalien einzusammeln. [Grimm: DWB] [Zurück]
7 PALMARUM: Palmsonntag, der 6. Sonntag der Fastenzeit und Sonntag vor Ostern [Zurück]
8 MÜHLEN-, MAHLGANG: eine Mahlmaschine, die das Getreide zwischen zwei Steinen (Mühlsteinen) zerdrückt und zerreibt; von diesen ist der eine (gewöhnlich der untere) fest, während der andere (obere) sich um eine vertikale Achse dreht und verstellbar ist... [Brockhaus. Kleines Konversationslexikon. Bd. 2. Artikel: Mahlgang. S.109] [Zurück]
9 NOTHDURFT: das nothwendig bedurfte und unentbehrliche. [Grimm: DWB] [Zurück]
10 Johann SPANGENBERG (1484 - 1550): Die Postilla deutsch (1542-44), ein Katechismus f. Jungen und Mädchen zu den hauptsächlichen Festen des Kirchenjahres. [Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon. Band X (1995) Spalten 874-880 Autor: Dieter Fauth: Spangenberg, Johannes] [Zurück]
11 "Der Heiligen Leben" 2. Teil = DAS WINTERTEIL. Die um 1400 im Dominikanerkloster Nürnberg entstandene zweibändige Prosalegendar war die verbreitetste volkssprachliche Legendensammlung des europäischen Mittelalters. Sie ist in knapp 200 Handschriften und 33 oberdeutschen und 8 niederdeutschen Druckauflagen überliefert und war im gesamten deutschsprachigen Raum wie in den Niederlanden und in Skandinavien verbreitet. [Wikipedia: Artikel "Der Heiligen Leben"] [Zurück]
12 Der Nürnbergischen Katechismus von 1533: 22 Kinderpredigten von Andreas Osiander über Luthers Hauptstücke des Kleinen Katechismus (A. Osiander, eigentlich A. Hosemann, (1498-1552), Theologe und deutscher Reformator) [Zurück]
13 Als Ding (oder THIE bzw. Tie) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, heißt Thingplatz oder Thingstätte und wurde an einem etwas erhöhten Punkt angelegt. [Wikipedia: Artikel "Thing"] [Zurück]
14 DROSTEN, DROSTE, DRUSTE: wüster Ort zwischen Etgersleben und Groß Germersleben. [Gustav Hertel: Die Wüstungen im Nordthüringgau. Halle 1892. S.76ff. ] [Zurück]
15 KALAND: eine im 13. jh. gestiftete religiöse brüderschaft zur fürsorge für begräbnis und seelenheil verstorbener. [Grimm: DWB] [Zurück]
16 PACEM: der friedenskusz bei der messe, zum kusse dargereichtes reliquientäfelchen [Grimm: DWB] [Zurück]
17a Protokolle der ersten lutherischen General-Kirchen-Visitation im Erzstifte Magdeburg anno 1562-1564 / hrsg. von Fr. H. O. Danneil ; H. 1: Städte im Holzkreise. Magdeburg : Selbstverl. des Hrsg., 1864 [Zurück]
17 RIDERFL.: Reitergulden, auch Schnapphahn genannt. Eine Silbermünze von Viergroschenstückgröße, seit 1500 am Rhein geprägt. Als Bild trug sie einen Reiter (Raubritter, Schnapphahn). [Danneil. Protokolle... S.VIII.]
SCHNAPPHAHN: Niederländisch Snapphaan, bezeichnet niederländisch-niederrheinische Silbermünzen im Wert von 6 Stübern, die erstmals von Herzog Karl von Geldern 1509 geprägt wurden. Die Vorderseite zeigt den reitenden Herzog mit geschwungenem Schwert, den das Volk als Raubritter (dt. Schnapphahn) deutete. Die Münze wurde auch von anderen Münzständen nachgeprägt und nach 1581 auch auf wertgleiche Schillinge der niederländischen Provinzen übertragen. [Münzen Lexikon. Artikel: "Schilling".] [Zurück]
18 SCHRECKENBERGER: Silbermünze, die im sächsischen Erzgebirge im 16. Jahrhundert geprägt wurde. [Wikipedia: Artikel "Schreckenberger"] [Zurück]
19 LUPSCHE SCHILLINGE = Lübecker Schillinge: 1432 begannen die vier im Wendischen Münzverein zusammengeschlossenen Städte Lübeck, Hamburg, Wismar und Lüneburg regelmäßig nach gemeinsamem Fuß Schillinge zu prägen. Im späten 15. Jh. begann die Ausgabe von Doppelschillingen als Gemeinschaftsprägung des Wendischen Münzvereins. Die Lübecker Schillinge wurden bis ins ausgehende 18. Jh. geprägt. [Münzen Lexikon. Artikel: "Schilling".] [Zurück]
20 BESTACKT, BESTOCKT: bestaudet, beholzt. [Grimm: DWB] [Zurück]
21 HAUIG: zum hauen tauglich, haubar. [Grimm: DWB] [Zurück]
22 WEHL, heute: Wöhl. WÖHLE: fachwort bei dem stiftsbremischen deichgrafen BENZLER: 'wöhlen heiszen ... die kleinsten gräben, wodurch ein land ... sowol zu, als besonders abwässert' [Grimm: DWB] [Zurück]
23 WURT, auch wurte, wort(h), wohrd, wöhrde u. a.: 'eigenbesitz an grund und boden, grundstück, hofstatt; die unmittelbar beim haus liegenden eingefriedigten ländereien'. in dieser bedeutung von der altsächsischen. zeit bis ins 16. jh. hinein in urkunden und anderen rechtsquellen innerhalb des westelbischen niederdeutschen sprachgebiets reich bezeugt. [Grimm: DWB] [Zurück]
24 BANSE: im Braunschweigischen ist banse der scheuneraum, wo die garben geschichtet werden. [Grimm: DWB] [Zurück]
25 WERDER: (halb-)insel, hier wohl 'wiese, weide in wassernähe'. [Grimm: DWB] [Zurück]
26 1561 Freitag nach Petri Paul Stuhlfeier [Kathedra Petri: 22. Februar]: Vertrag zwischen dem Domkapitel und dem Obödientiar Gramsdorf über das Dorf Atzendorf. [LHA MD Rep. Copiar 116. Film 116 / 0029-0031] [Zurück]
27 > ACKERMANN, Vollspänner: in Atzendorf Bauer mit mindestens 6 Hufen - ca. 40 ha [Zurück]
28 KIRCHGANG: erster Kirchenbesuch eine jungen Mutter sechs Wochen nach der Geburt. [Zurück]
29 EISERNES VIEH: lebendes zinstragendes Kapital = Nutztiere, die ständig gehalten werden mussten.
[Zurück]
30 ARTEN: in den verschiedenen Arbeitsgängen bearbeiten oder nur bestellen? [Zurück]
31 SCHWEMMER, SCHWIMMER, SCHWAMMER: damals schon wüster Ort südlich von Atzendorf. [Hertel; Wüstungen a.a.O. S.382ff. ] [Zurück]
32 NEIMKE, NEMETE, EIMEKE: damals schon wüster Ort nördlich von Atzendorf. [Hertel; Wüstungen a.a.O. S.276ff. ]
[Zurück]
33 Unseburg gehörte nicht ins Amt Egeln. Die Erwähnung des Amtsmanns - zweifellos des Hauptmanns des Amtes Egeln Johann v. Lossow - lässt vermuten, dass der Hauptmann auf Egeln bestimmte Weisungs- und Kontrollfunktionen gegenüber der Gemeinde Unseburg hatte. [Zurück]
34 B. V. RINTORF; 1564 Kantor des Magdeburger Domkapitels (Wappenstein 1564 am Vorwerk Altona/Wolmirsleben); bereits 1551 Kanoniker [Anton Ulrich Stockhausen: Chronologisch-Historisches Verzeichnis der Herren Erzbischöfe, Dompröbste Domdechanten und Domherren des Hohen Stiffts zu Magdeburg. LHASA, MD Rep A 3a (alt) A Nr. 4. f. 126r]; 1573 wird er unter den Domherren nicht mehr genannt. [Nomina existetium in fraternitato. Kalendarium Anno 1573. LHASA, MD, Rep.Copiare Nr. 778. fol. 36r] [Zurück]

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